Ratsprotokoll vom 27. Juni 1862

gestossen werden dürfte. Da jedoch die Kirche gerade an der Nordseite durch die umliegenden Häuser gegen Stürme geschützt ist, und der Kälte durch die Herstellung gut schließbarer Doppelthüren gesteuert werden kann, weiters die hier gewesenen Gebeine bei der vor Jahren bereits stattgehabten Planierung des Platzes und Aufführung der nunmehr sehr schadhaften und einer Reparatur dringend bedürftigen Mauer bereits ausgegraben, und in der Gruft wieder beigesetzt worden sind, und es sich dermalen lediglich um die Abtragung dieser Mauer bis auf die Erdgleiche und Einlassung eines eisernen Geländers in diese handelt, sohin der Platze selbst nebstbei unberührt bleibt diese Bedenken also von selbst wegfallen dürften, so hat derselbe dem Antrage auf die Herstellung eines gothischen Geländers und zwar aus dem Grunde bei gepflichtet, weil nur so die dermalen dem Auge entzogene herrliche Bauart dieses Gotteshauses frei werden kann.

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