aus dem Grunde, weil dieses Haus am weitesten in die Fahr- bahn hineinreicht und weil an dieser Stelle die Passage sehr enge ist, so muß es geschützt werden, und dieser Schutz kann nur durch Aufstellung von Schleudersteinen erreicht werden. Die daselbst früher bestandenen Schleudersteine sind bei der Pfarrberg-Correktion besei- tiget worden, folglich ist es Verpflichtung der Gemeinde sie wieder herzustellen, weil ohne denselben das Haus sichtbaren Schaden leidet. Ich stelle den Antrag, der löbliche Gemeinderath genehmige die Beistellung und Setzung der obigen Schleudersteine, und er- mächtige das Amt zur Akkord Verhandlung hierüber mit dem Pflastermeister Hefner auf sonst übliche Weise. Der zweite Gegenstand, nehm- lich die Herstellung eines Gitters auf der abgebrochenen Friedhof- mauer, und Deckung derselben mit Steinplatten ist von größe- rer Wichtigkeit, weil viel kostspieliger, aber deßhalb nicht
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