Referent der Ansicht, daß dem Anton Haasbauer vor dem Josef Wildenhofer der Vorzug gebührt und zwar aus dem Grunde, 1. weil erstemer nach den vorliegenden Schulzeugnissen einen weit besseren Fortgang im Studieren an den Tag legt, als Josef Wildenhofer, indem Anton Haasbauer theils sehr guten theilsguten Fortgang in den einzelnen Lehrgegenständen nachweiset, wärend die Leistungen des Wildenhofer theils sehr gut, theils gut, Theils genügend und eben noch genügend sind, und auch der Vater des Anton Haasbauer offenbar mehr Berücksichtigung als der Bernhard Wildenhofer verdient, indem ersterer abgesehen davon, daß er gering besoldet ist, und 9 unmündige Kinder hat, und schon in dieser Hinsicht einen gerechten Anspruch auf Unterstützung hat, durch seine vieljährigen Leistungen im Schulfache sich um die Stadt Steyr Verdienste erworben hat und diese auch vom Gemeinderathe Steyr anerkannt worden sind,
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