im Jahre 1857 gar nicht mehr unter die Einheimischen aufgenommen worden ist, so würde mit Schreiben vom 20. Mai l.J. Z. 2788 die Gemeindevorstehung Linz um gefällige Auskunft ersucht, ob Bernhard Wildenhofer in den Verband der Gemeinde Linz aufgenommen ist, und daselbst das Bürgerrecht erlangt hat. Dieselbe hat nun mit Note vom 27. Mai l.J. Z. 3929 bekannt gegeben, daß keines von beiden der Fall ist, sondern derselbe in den Verband der Gemeinde Aschach gehöre. Zur Zeit der Geburt des Josef Wildenhofer war dessen Vater berührend Wildenhofer jedenfalls Bürger von Steyr, weil er ein bürgerliches Gewerbe betrieb, daher der Gesuchsteller ein Stadt Steyrer Bürgerssohn; allein da nun um zweiter Competent in der Person des Anton Haasbauer Studierenden am bischöflichen Gymnasium in Linz aufgetreten ist, dessen Vater ebenfalls das Bürgerrecht in Steyr erlangt hat, so ist zu erwägen, welcher von beiden der würdigere ist, und da ist
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