im Jahre 1857 gar nicht mehr unter die Einheimischen aufgenommen wor- den ist, so würde mit Schreiben vom 20. Mai l.J. Z. 2788 die Gemeindevor- stehung Linz um gefällige Auskunft ersucht, ob Bernhard Wildenhofer in den Verband der Gemeinde Linz aufgenommen ist, und daselbst das Bürgerrecht erlangt hat. Dieselbe hat nun mit Note vom 27. Mai l.J. Z. 3929 bekannt gege- ben, daß keines von beiden der Fall ist, sondern derselbe in den Verband der Gemeinde Aschach gehöre. Zur Zeit der Geburt des Josef Wildenhofer war dessen Vater berührend Wildenhofer jedenfalls Bürger von Steyr, weil er ein bürgerliches Gewerbe be- trieb, daher der Gesuchsteller ein Stadt Steyrer Bürgers- sohn; allein da nun um zwei- ter Competent in der Person des Anton Haasbauer Studieren- den am bischöflichen Gymnasium in Linz aufgetreten ist, dessen Vater ebenfalls das Bürgerrecht in Steyr erlangt hat, so ist zu erwägen, welcher von beiden der würdigere ist, und da ist
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