Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

einen Schaden von 2500 fl auswiesen, dieser Schade auf die bekannt gege- benen Steuersätze der Einzelnen prozentuel aufgetheilt worden ist, weil sonst diese Beträge aus der Gemeindekasse hätten erfolgt werden müssen. Wenige, deren Betrieb ein notorisch schlechter ist, erhielten von der Commission im Steueran- satze eine kleine Ermäßigung. Auf Grund dieser so bestimmten Steuerziffer wurde wie erwähnt, die Abfindung versucht. Unter diese Zifferansätze her- abzugehen erschien nicht möglich, ohne daß der Ausfall entweder mit einer neuerlichen Repartition auf alle übrigen ausgetheilt, oder von der Gemeindekasse getragen worden wäre. Die Gemeinde sollte aus dieser Verzehrungssteuer Uebernahme keinen Gewinn aber auch keinen Schaden haben. Die Gemeinde hat auch in der komißionell festgestellten Re- partition die von ihr übernommene aerarische Steuer ohne Ueberschuß und ohne Rest nach obiger Grund- lage ziffermäßig ausgetheilt.

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