Gesetze streng vorgezeichneter Vorgang. Es wurden die verzehrungs- steuerpflichtigen Partheien vor die vom Gemeinde–Rathe hiezu designirte Commission geladen, dort eine Abfindung mit den- selben versucht, und sowohl die Ab- findung als auch die Verweige- rung derselben von jeder ein- zelnen Parthei zu Protokoll genommen. Die Grundlage der für jede einzelne steuerpflichtige Par- thei vorher bestimmten Steuer- ziffer bildete für diese Verhand- lung jene Steuer Austheilung, welche im vorigen Jahre von den beiden Communen der Wirthe und Fleischer im Selbstbesteuerungs- wege festgestellt wurde. Nachdem jedoch bei den Wirthen durch Rücklegung zweier Ge- werbe die Verzehrungssteuer einen Ausfall von nahezu 200 fl erlitt, so mußte durch eine prozentuelle Auftheilung auf die bestehenden Gewerbe dieser Ausfall hereingebracht werden, so wie auch bei den Flei- schern, welche im vorigen Jahre
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