Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

Gesetze streng vorgezeichneter Vorgang. Es wurden die verzehrungssteuerpflichtigen Partheien vor die vom Gemeinde–Rathe hiezu designirte Commission geladen, dort eine Abfindung mit denselben versucht, und sowohl die Abfindung als auch die Verweigerung derselben von jeder einzelnen Parthei zu Protokoll genommen. Die Grundlage der für jede einzelne steuerpflichtige Parthei vorher bestimmten Steuerziffer bildete für diese Verhandlung jene Steuer Austheilung, welche im vorigen Jahre von den beiden Communen der Wirthe und Fleischer im Selbstbesteuerungswege festgestellt wurde. Nachdem jedoch bei den Wirthen durch Rücklegung zweier Gewerbe die Verzehrungssteuer einen Ausfall von nahezu 200 fl erlitt, so mußte durch eine prozentuelle Auftheilung auf die bestehenden Gewerbe dieser Ausfall hereingebracht werden, so wie auch bei den Fleischern, welche im vorigen Jahre

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