Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

und die Finanzverwaltung deß- halb in eine Trennung nicht eingehen konnte, – genöthiget, die ganze Verzehrungssteuer für dieses Verwaltungsjahr zu übernehmen. Diese Uebernahme erfolgte mit Gemeinderathsbeschluß vom 4ten Oktober 1861. Die betreffenden Gemeinderaths- beschlüsse wurden vorgelesen. Am 8. Oktber v.J. erfolgte der Abschluß des Vertrages mit dem Aerar und erst gegen Ende des Monates, nehmlich am 26. Oktober die Ratifikation desselben, vor welcher selbstverständlich eine Abhandlung mit den steuerpflichtigen Partheien nicht stattfinden könnte. Nachdem jedoch das Verwaltungs- Jahr mit 1. Novbr begann, so war es dringend gebothen, die bezüg- lichen Verhandlungen noch recht- zeitig durchzuführen, und es mußte zu diesem Behufe auch der Allerheiligentag verwen- det werden. Der Vorgang bei dieser Aus- theilung der Steuer auf die ein- zelnen pflichtigen Partheien war ein ganz gesetzmäßiger.

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