und die Finanzverwaltung deßhalb in eine Trennung nicht eingehen konnte, – genöthiget, die ganze Verzehrungssteuer für dieses Verwaltungsjahr zu übernehmen. Diese Uebernahme erfolgte mit Gemeinderathsbeschluß vom 4ten Oktober 1861. Die betreffenden Gemeinderathsbeschlüsse wurden vorgelesen. Am 8. Oktber v.J. erfolgte der Abschluß des Vertrages mit dem Aerar und erst gegen Ende des Monates, nehmlich am 26. Oktober die Ratifikation desselben, vor welcher selbstverständlich eine Abhandlung mit den steuerpflichtigen Partheien nicht stattfinden könnte. Nachdem jedoch das VerwaltungsJahr mit 1. Novbr begann, so war es dringend gebothen, die bezüglichen Verhandlungen noch rechtzeitig durchzuführen, und es mußte zu diesem Behufe auch der Allerheiligentag verwendet werden. Der Vorgang bei dieser Austheilung der Steuer auf die einzelnen pflichtigen Partheien war ein ganz gesetzmäßiger.
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