die individuelle Steuerver- theilung zum Gegenstande einer Plenarberathung zu machen, sondern daß dieß vielmehr eine Amts- sache des Bürgermeisters und der hiemit betrauten Organe sey. Herr GRath Dr. Pierer entgegnete hierauf, daß die Berathung dieses Ge- genstandes ganz gewiß Sache des Gemeinderathes sein müsse, weil es sich um den Säckel der Gemein- de hiebei handelt, und weil er recht gut wisse, daß die Gemeindekasse schon in die Lage gekommen sey, für eine verzeh- rungssteuerpflichtige Parthey Vorschüße zu leisten. Hiernach nahm Herr Bür- germeister das Wort und erklärte den Hergang der Sache sowohl in Bezug auf die Abschließung des Verzeh- rungssteuer Uebernahms Vertrtrages [sic] der Gemeinde mit dem Aerar überhaupt,
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