Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

bei ihm der Fall gewesen ist, nicht gehörig informirte und die erste Verhandlung, welche am Allerheiligentage stattfand, nicht zu diesem Behufe auf einen andern Tag bestimmte. Herr Staats Anwalt Schwarz entgegnete auf die Äußerung des Herrn Dr. Pierer, daß der Versuch einer Abfindung bei der gleichzeitigen Anwesenheit aller verzehrungssteuerpflichtigen Partheien nach seinem dafürhalten noch weniger gelingen und die übernommene Gesamtziffer hiedurch noch schwieriger zusammengebracht würde, als wie beim Abfindungsversuche mit den einzelnen Partheien. Herr Franz Haller pflichtete ebenfalls der Ansicht des Herrn GRathes Schwarz bei, ebenso Herr GRath Stigler, welcher seine Meinung dahin geltend machte, daß es nie Sache des Gemeinderathes sein könne, die Durchführung der Abfindung mit den einzelnen Partheien und beziehweise

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2