bei ihm der Fall gewesen ist, nicht gehörig informirte und die erste Verhandlung, welche am Allerheiligentage statt- fand, nicht zu diesem Behufe auf einen andern Tag be- stimmte. Herr Staats Anwalt Schwarz entgegnete auf die Äußerung des Herrn Dr. Pierer, daß der Versuch einer Abfindung bei der gleichzeitigen Anwesen- heit aller verzehrungssteuer- pflichtigen Partheien nach sei- nem dafürhalten noch weni- ger gelingen und die über- nommene Gesamtziffer hie- durch noch schwieriger zusammen- gebracht würde, als wie beim Abfindungsversuche mit den einzelnen Partheien. Herr Franz Haller pflichtete ebenfalls der Ansicht des Herrn GRathes Schwarz bei, ebenso Herr GRath Stigler, welcher seine Meinung da- hin geltend machte, daß es nie Sache des Gemeinderathes sein könne, die Durchführung der Abfindung mit den ein- zelnen Partheien und beziehweise
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