3149 Franz Pepök, Fleischhauer, und die mitgefertigten Fleischhauer und Wirthe bitten um Veran- lassung der Aufkündung des Verzehrungssteuer–Abfin- dungs Vertrages. Laut Abfindungs Vertrages dto 8. Oktober 1861, welcher in Folge hohen Finanz Landes- direktions Erlaßes dto. 18. Oktbr. 1861 Z. 23107/1436 bestättiget wurde, hat sich die Stadtgemeinde Steyr mit der k.k. Finanz Verwaltung im Wege des freiwilligen Ue- bereinkommens dahin einver- standen, die Verzehrungssteuer für den Wein– Most– und Fleischverbrauch in der Gemeinde Steyr für das Verwaltungs- jahr 1862 d.i. vom 1. Novbr. 1861 bis letzten Oktober 1862 mit Vorbehalt der stillschweigenden Erneuerung auch für jeden der nächstfolgenden Jahre 1863 und 1864 und zwar dem Wein– und Mostverbrauche 4457 fl 92 xr dem Fleischverbrauche 8713 fl 80 xr zusammen 13171 fl 72 xr " als Verzehrungssteuer Abfindungs-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2