Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

daß vor Allen zur Erhebung ob gegen diese beantragte Verpachtung keine Umstände obwalten, und zur Bestimmung eines entsprechenden Pachtschillinges unter Intervenirung der beiden Herrn Gemeinderäthe Vögerl und Millner und unter Beiziehung der nächsten Anrainer der obenerwähnten Grundparzellen an Ort und Stelle ein Augenschein vorgenommen werde. Die Kanzlei wäre anzuweisen, die diesfälligen Verständigungen einzuleiten. Hierauf erbath sich Herr Gemeinderath Schwarz das Wort und stellt folgenden Zusatz Antrag: Es solle ein eigenes Comité aus 3 Herrn Gemeinderäthen, und 2. Ersatzmännern zu dem Ende gewählt werden, daß selbes aus den Katastral Akten und anderen Behelfen die der Stadt Steyr gehörigen Grund– Parzellen ermittle, rücksichtlich einer jeden Parzelle sowohl den gegenwärtigen Pachtschilling

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