Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

zur Herhaltung dieser Schlacht wegen der aus öffentlichen Rücksichten nothwendigen Strasse – vom Herrn Dr. Pierer hingegen die Verpflichtung der Wehrgraben Gesellschaft zur Wiederherstellung der benannten Schlacht aus dem Grunde hervorgehoben, weil dieser Gesellschaft die Herhaltung der Wände und Uferschlachten des ihr eigenthümlichen Kanales obliege, und weil aus der gegenwärtigen Herstellung einer Schlachtstrecke auf Kosten und von Seite der Gemeinde für die Zukunft von der Wehrgraben Gesellschaft das Recht abgeleitet werden könnte, von der Gemeinde die Herstellung der gesammten Schlachtungen des Wehrgraben Kanales zu fordern. Herr Dr. Pierer stellte gegen den 1. Antrag des Herrn Referenten folgenden Gegen–Antrag: Es sei die Wehrgraben Gesellschaft aufzufordern, die schadhafte Schlacht längs des Wehrgrabens bei der Waller’schen Fabrik unverzüglich und auf eigene

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