und diese Herstellung um einem allfälligen Schaden oder einer Verantwortung zu entgehen unverzüglich geschehen muß, so stelle ich den Antrag: daß dem städtischen Bauamte der Auftrag ertheilt werde, die fragliche schadhafte Schlacht vorläufig auf Kosten der Gemeinde gegen Einlegung des dießfälligen Kostenüberschlages und gegen seinerzeitige Regreßnahme an die Betheiligten, welche Frage aber vor Allem erst im förmlichen Rechtswege durchgeführt werden muß, unverzüglich herzustellen; wovon das städtische Bauamt zu verständigen ist. 2. Herr Waller hat sich bereit erklärt, die Schlacht in der Länge der oberen kleineren Waschhütte wärend der Wasserabkehr auf seine Kosten herstellen, zu lassen, wenn ihm, nachdem durch das Hinausrücken der Uferwand sein eigenthümlicher Kanal etwas verlängert werden muß, kein Hinderniß gelegt werde, daß er diese Verlängerung auf seine Kosten bewerkstellige, was ihm von Seite
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2