und diese Herstellung um einem allfälligen Schaden oder einer Verantwortung zu entgehen unverzüglich geschehen muß, so stelle ich den Antrag: daß dem städtischen Bauamte der Auftrag ertheilt werde, die fragliche schadhafte Schlacht vor- läufig auf Kosten der Gemeinde gegen Einlegung des dießfälli- gen Kostenüberschlages und gegen seinerzeitige Regreßnahme an die Betheiligten, welche Frage aber vor Allem erst im förm- lichen Rechtswege durchgeführt werden muß, unverzüglich her- zustellen; wovon das städtische Bauamt zu verständigen ist. 2. Herr Waller hat sich bereit erklärt, die Schlacht in der Länge der oberen kleineren Waschhütte wärend der Wasser- abkehr auf seine Kosten herstellen, zu lassen, wenn ihm, nach- dem durch das Hinausrücken der Uferwand sein eigenthüm- licher Kanal etwas verlängert werden muß, kein Hinderniß gelegt werde, daß er diese Ver- längerung auf seine Kosten be- werkstellige, was ihm von Seite
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2