Sicherheit unverzüglich her- gestellt werden soll. Die Kosten dürften sich auf 50 bis 60 fl belaufen. Nach erfolgter Schlachtherstel- lung wäre von der großen Waschhütte angefangen bis zur kleinen Fallen die Strasse mit hinreichenden Schotterma- teriale anzuführen. Die Schlacht muß etwas in den Wehrgraben hineingebaut werden um der Strasse jene Breite zu geben, welche sie bei der kleinen Waschhütte hat, die dort 11 Schuh beträgt. Gegen diese Bauwendung hat der Hr. Vorsteher des Wehrgrabens keine Einwendung, nur glaubt er zur Beitragung der diesfälligen Kosten aus dem Grunde nicht verpflichtet zu sein, weil es sich im vorliegenden Falle um die Herhaltung einer öffentlichen Strasse handelt. Nachdem die Herstellung der fraglichen Schutzbauten im öffentlichen Interesse als drin- gend nothwendig erscheint, auch im vorliegenden Falle Gefahr am Verzug vorhanden ist,
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