Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

auf Grund giltig gefaßter Be- schlüsse der früheren Gemeinde Repräsentanz seit Jahren her bestehe, daß es durch einige Mitglieder des Gemeinderathes zeitweilig ergänzt wurde, daß der Stand der Angelegen- heit wiederholt dem Publikum öffentlich zur Kenntniß gebracht wurde, daß dieß insbesondere in letzterer Zeit wiederholt geschehen sey, wie dieß das Rathsprotokoll vom 3. März und vom 31. Jänner 1862, so wie die hierämtliche Kundma- chung vom 14. Februar 1862 Z. 986 bezeuge, wornach man nicht mit Wahrheit behaupten könne, das Publikum sei über den Stand dieser Ange- legenheit in gänzlicher Un- wissenheit geblieben, und man habe eine Geheimthuerey in dieser Sache beobachtet; daß man endlich eine un- bedingte Veröffentlichung aller Details der Verhandlung dieser Angelegenheit, so lange die- selbe bei den Behönden in der Schwebe sich befindet und noch nicht endgiltig ausgetragen ist,

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