Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

auf Grund giltig gefaßter Beschlüsse der früheren Gemeinde Repräsentanz seit Jahren her bestehe, daß es durch einige Mitglieder des Gemeinderathes zeitweilig ergänzt wurde, daß der Stand der Angelegenheit wiederholt dem Publikum öffentlich zur Kenntniß gebracht wurde, daß dieß insbesondere in letzterer Zeit wiederholt geschehen sey, wie dieß das Rathsprotokoll vom 3. März und vom 31. Jänner 1862, so wie die hierämtliche Kundmachung vom 14. Februar 1862 Z. 986 bezeuge, wornach man nicht mit Wahrheit behaupten könne, das Publikum sei über den Stand dieser Angelegenheit in gänzlicher Unwissenheit geblieben, und man habe eine Geheimthuerey in dieser Sache beobachtet; daß man endlich eine unbedingte Veröffentlichung aller Details der Verhandlung dieser Angelegenheit, so lange dieselbe bei den Behönden in der Schwebe sich befindet und noch nicht endgiltig ausgetragen ist,

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