nicht vollführt werden, da dieß zwecklos sein und nur Verzö- gerung bezüglich der 1. Rate 1863 zum Nachtheile der Brau- berechtigten herbeiführen würde. Andererseits ist auf Abmin- derung der gegenwärtigen Erwerbsteuer auf die min- deste Klasse pr 3 fl 15 xr Ö.W. das Ansuchen nicht gestellt, daher auch in dieser Bezie- hung ohne ausdrücklicher Er- klärung nicht weiters das Amt gehandelt werden kann. Hievon wird Herr Johann Harazmüller unter Rück- schluß der Beilagen verstän- diget, und nur noch bemerkt, daß auf dem Schlüßlhofe Passiva intabulirt sind und wenn auch im Landtafel–Extrakte von dem Brauereigewerbe nichts ausdrücklich vorkömmt, es gleichwohl stadtkundig ist, daß dasselbe von den jeweiligen Besitzern in Kraft ihres Be- sitzes durch längere Zeit bis vor wenigen Jahren aus- geübt wurde, daher eine re- ale Eigenschaft in sich trage, wo- durch die Rechte Dritter in
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