des k.k. Bezirksamtes St. Peter vom 26. v.Mts Z. 1456 an die k.k. Post Direktion Linz zur Erklä- rung über die Zulässigkeit der nachgesuchten Conzession mit Note zu leiten. 3288 Georg Feldbauer, Lohnkutscher hier, um weiteren Lizenz- schein zur 2ten Stellwagenfahrt um 8 Uhr Abends nach St. Peter zum Bahnhofe. Dieses belegte Einschreiten ist dem k.k. Bezirksamte St. Peter zur gefälligen Äußerung mitzuthei- len. 3272 Johann Harazmüller, als Verwalter des Schlüßlhofes legt das Bräuergewerbe vom Schlüßlhofe zurück und bittet um Erwerbsteuer Ab- schreibung. Da die Machtvollkommenheit eines Verwalters nicht auch schon das Be- fugniß in sich schließt, auf den ver- walteten Gegenstand zu verzichten, so kann die Verzichtleistung auf das Brauereyrecht ohne Unter- schrift oder Vollmacht der Be- theiligten nicht als rechtsgiltig angesehen, und die Einbegleitung wegen Erwerbsteuer Abschreibung
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