Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

rücksichtlich der Verleihung eines Gewerbes an die Dienstesvorschriften weiset, nach Erlaß des hohen Ministeriums des Innern vom 7. August 1860 Z. 24692 aber über Anregung des hohen Armee Ober Commandos an noch dienende Militär–Mannschafts–Individuen, selbst wenn selbe beurlaubt wären, weder eine Gewerbs Conzession ertheilt, noch auch der Gewerbsbetrieb gegen Anmeldung gestattet werden soll, so kann diesem Gesuche um Ausstellung des Gewerbscheines auf den Nahmen des Bittstellers, nicht willfahrt, sondern muß unter Bevorlassung des binnen sechs Wochen zu ergreifenden Rekurses abgeschlagen werden. 3174 Zustimmende Äußerung des k.k. Bezirksamtes St Peter vom 26. Mai lJ. Z. 1456 bezüglich der von Ignatz Huemer nachgesuchten Conzession zur Stellwagenfahrt nach St. Peter zum Bahnhofe in den Frühstunden. Das Gesuch des Herrn Ignatz Huemer ist samt Äußerung

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