Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

und Thätigkeit erfordert; aus dem Grunde, weil einige der Comite Mitglieder nicht durch die Wahl in dasselbe gekommen sind, und die Anderen ihr Mandat von dem früheren Gemeinderathe, aus welchem seitdem mehrere Mitglieder ausgeschieden sind, überkommen haben. Aus dem Grunde endlich, weil zur Verhandlung einer so wichtigen Frage das volle Vertrauen des Gesamtgemeinderathes, und auch das Bewußtsein dieses Vertrauens für nöthig erachtet wird, haltet sich das bisher tagende Comité für verpflichtet, ihr mit Gewissenhaftigkeit ausgeführtes Mandat in Bezug auf die Holz und Kohlbezugsrechte in die Hände des Herrn Bürgermeisters resp. des löblichen Gemeinderathes niederzulegen und zu ersuchen, daß zur Wahrung der Holz– und Kohlbezugsrechte ein Comité gewählt werde, welches aus fünf oder sechs Herrn Gemeinderäthe und etwa auch zwey bis drei Herrn außer dem Gemeinderathe zu bestehen hat, und welches aus sich einen Obmann und zugleich Berichterstatter

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