Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

eher ein günstiges Resultat er- warten lassen, als die Vorzeit. Uebrigens sind die Schwierig- keiten nicht zu unterschätzen, welche noch zu bekämpfen sein werden, und es ist nicht zu über- sehen, welcher Gegner den Rechten der Stadtgemeinde gegenüber steht. Kenntniß der Sache und vorsich- tige Thätigkeit ist daher vor Allem nöthig, und dem Anwalt der Gemeinde muß demnach eine fortwärende genaue Information gegeben werden, so wie ihm auch alle Materialien und Behelfe stets zur Hand gegeben sein müssen. Der löbliche Gemeinderath wird aus dieser Mittheilung erkennen, daß durch die gemachten Schritte und veranlaßten Einleitungen diese wichtige Angelegenheit nunmehr so weit gediehen ist, daß die Verhandlungen darüber ihren ernsten und gesetzlichen Gang gehen werden und müssen. Aus dem Grunde nun, weil die Frage über die Holzbezugs- rechte in dieses Stadium getret- ten ist, und vermehrte Theilnahme

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