Ratsprotokoll vom 17. Juni 1862

als nothwendig erachtet werden dürften um den von der Herrschaft Steyr versuchten Behauptungen schlagend entgegen tretten zu können. Die jetzt in den Händen des Vertretters der Gemeinde befindlichen Tagsatzungs Protokolle, werden auf Begehren des löblichen Gemeinderathes zur Kenntniß gebracht werden. So weit steht nun die Angelegenheit der Holz und Kohlbezugsrechte. Ist mir erlaubt, meine Ansicht über diese Sache auszusprechen, so geht dieselbe dahin, daß den Rechten der Gemeinde in den letzten Jahren, in welchen diese Rechte einen Gegenstand der Verhandlungen bilden, durchaus nichts vergeben wurde, und daß die Zögerungen, welche ohne Verschulden der Gemeindevertrettung vorgekommen sind, und welche eine Entscheidung bis auf die gegenwärtige Zeit hinausgeschoben haben, durchaus keinen nachtheiligen Einfluß auf diese Angelegenheit ausübten, und schon darum nicht, weil eben diese gegenwärtige Zeit, und die mit denselben eingetrettenen rechtsstaatlichen Verhältniße weit

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