als nothwendig erachtet werden dürften um den von der Herrschaft Steyr versuchten Behauptungen schlagend entgegen tretten zu können. Die jetzt in den Händen des Ver- tretters der Gemeinde befindlichen Tagsatzungs Protokolle, werden auf Begehren des löblichen Gemein- derathes zur Kenntniß gebracht werden. So weit steht nun die Angelegen- heit der Holz und Kohlbezugsrechte. Ist mir erlaubt, meine Ansicht über diese Sache auszusprechen, so geht dieselbe dahin, daß den Rechten der Gemeinde in den letzten Jahren, in welchen diese Rechte einen Gegenstand der Verhandlungen bil- den, durchaus nichts vergeben wurde, und daß die Zögerungen, welche ohne Verschulden der Gemeindever- trettung vorgekommen sind, und welche eine Entscheidung bis auf die gegenwärtige Zeit hinausgeschoben haben, durchaus keinen nachtheiligen Einfluß auf diese Angelegenheit ausübten, und schon darum nicht, weil eben diese gegenwärtige Zeit, und die mit denselben eingetrettenen rechtsstaatlichen Verhältniße weit
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