Ratsprotokoll vom 30. Mai 1862

Beschluß zu Gunsten Petten- bergers erzielen zu können. Der Bürgermeister verwahr- te sich auf das Entschiedenste gegen diesen Vorgang des Herrn Gemeinderathes Werndl, ein einzelnes Mitglied des Gemeinderathes für einen ordnungsmäßig und legal gefaßten Beschluß der Majori- tät verantwortlich zu machen, den Referenten der pflichtwi- drigen Außerachtlassung der Interessen der Gemeinde zu ziehen, und als einen Verräther am allgemeinen Wohle bei der gesetzmäßigen Öffentlichkeit der Verhandlungen zu brand- marken. Der Bürgermeister verwahr- te sich auf das Entschiedenste zu seiner und aller Votanten Ehre gegen die Auslegung des § 90 des Gemeinde Statutes, wornach er den Majoritäts- beschluß hätte sistiren sollen, indem dieser Beschluß nach seiner innersten Ueberzeu- gung dem Gemeindewohle ganz entsprechend, ohne seiner Ein- flußnahme weder auf den

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