und zum Vortheile der Parthei, nemlich des Pettenberger vorgegangen sei, weil er als Referent sich alle mögliche Mühe gegeben habe, durch einen weitschweifigen und langmotivirten Vertrag die Votanten für diesen der Gemeinde nachtheiligen Antrag zu gewinnen, weil er im Einverständniße mit Pettenberger war, demselben von den Beschlüssen des Comites und des Gemeinderathes verständigte und die Ausfertigung des Pachtvertrages auf die größtmöglichste Weise beschleunigte. Auf diese Weise habe Dr. Kompaß zu verantworten, daß der Gemeinderath einen leichtsinnigen Beschluß gefaßt, der der Stadtgemeinde einen Entgang von mehr als 700 fl zuführte, weil er in partheilicher Weise gehandelt, nur das Interesse Pettenbergers im Auge gehabt, die Wiederverpachtung an demselben nicht aber eine öffentliche Versteigerung des Pachtgefälles an den Meistbiethenden
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