rechtsgiltig gefertiget wurde, so wird Herr Bittsteller hierauf mit dem Beisatze gewiesen, daß bei dieser Sachlage seinem offen- bar zu spät überreichten Offer- te keine Folge gegeben werden könne, wovon Herr Leopold Kleindeßner rathschlägig zu verständigen ist. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, ergriff Herr Gemeinderath Werndl das Wort und bezeichnete den Be- schluß des Gemeinderathes vom 16. l.Mts. Z. 702, wornach die Ge- meinde den bisherigen Pächter Josef Pettenberger das städtische Mauthgefälle um den jährlichen Pachtschilling von 5400 fl vom 1. Novbr. l.J. angefangen auf weitere drey Jahre über Antrag des Referen- ten Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß wieder überließ, als einen für die Gemeinde nachthei- ligen Beschluß. Herr Gemeinderath Werndl wendete sich an Herrn Dr. Kompaß und sagte demselben, daß er, Dr. Kompaß, Schuld an diesem für die Gemeinde nachtheiligen Beschluß trage, wenn er als Referent zum Schaden der Gemeinde
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