Paul Gottenhuber einnimmt, mit welcher Hüttenversetzung beide Theile einverstanden zu sein erklärten. Auf Grund des Kommißions Protokolles dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 und der darin ausgesprochenen Möglichkeit stelle ich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß dem Herren Mathias Praschek zur Erzielung des ihm gebührenden Flächenraumes die Bewilligung ertheilt werde, seine Hütte um 2' 9'' somit auf 2° äußere Lichte zu verlängern gegen dem jedoch, daß er die in dem Commissionsprotokolle dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 bereits eingegangenen Verpflichtung, falls es, um die Gränzpunkte nicht zu überschreiten, nothwendig sein sollte, daß bei einer oder der anderen Hütte die Versetzung des Eingangsthürls erfordert würde, diese Umstaltung im Einvernehmen mit dem betreffenden Hüttenbesitzer auf seine Kosten zu bewerkstelligen genau und pünktlich nachkomme, und daß weiter die zwischen den beiden Hütten-Besitzern Herrn
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