Ratsprotokoll vom 30. Mai 1862

Grundflächenmaßes die Bewilligung ertheilt werde, seine Hütte in dem Verhältniße zu verlängern, so wie auch zu deren künftigen Aufstellung ihm einen anderen Platz zuzuweisen. Bei der obenerwähnten LokalKommißion und bei der vorgenommenen theilweisen Vermessung der Hüttenreihe hat es sich herausgestellt, daß die Hütte des Herrn Praschek um 2' 9" somit auf 2° äußere Lichte verlängert werden könne, ohne daß die bestehenden Endpunkte und geschlagenen Pflöcke überschritten werden; mit welcher Verlängerung Herr Praschek sich zufrieden stellt. Was die Zuweisung eines anderen vom Herrn Praschek verlangten Platzes betrifft, so findet die Möglichkeit hiezu nur darin statt, daß die Hütte No. 27 gegenwärtig No. 35 des Herrn Paul Gottenhuber auf den Platz der Praschek'schen Hütte No. 119, und hingegen diese letztere auf jenen Platz gesetzt wird, welcher gegenwärtig die Hütte des Herrn

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