Grundflächenmaßes die Be- willigung ertheilt werde, seine Hütte in dem Verhältniße zu verlängern, so wie auch zu deren künftigen Aufstellung ihm einen anderen Platz zu- zuweisen. Bei der obenerwähnten Lokal- Kommißion und bei der vorge- nommenen theilweisen Vermes- sung der Hüttenreihe hat es sich herausgestellt, daß die Hütte des Herrn Praschek um 2' 9" somit auf 2° äußere Lichte verlängert werden könne, ohne daß die bestehenden Endpunk- te und geschlagenen Pflöcke über- schritten werden; mit welcher Ver- längerung Herr Praschek sich zufrieden stellt. Was die Zuweisung eines anderen vom Herrn Praschek verlangten Platzes betrifft, so findet die Möglichkeit hiezu nur darin statt, daß die Hütte No. 27 gegen- wärtig No. 35 des Herrn Paul Gottenhuber auf den Platz der Praschek'schen Hütte No. 119, und hingegen diese letztere auf jenen Platz gesetzt wird, welcher gegenwärtig die Hütte des Herrn
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2