Ratsprotokoll vom 30. Mai 1862

sich befinde, und ohne Gefahr eines möglichen Schadens nicht benützt werden könne; aus diesem Grunde soll längs des Nußbaumerhauses die Fahrtstrasse aufwärts zunächst des Brunnens ausgehoben und in einer Länge von 10 bis 12 Klafter gepflastert werden. Die beigezogenen zwei Herrn Gemeinderäthe äußern sich dahin, daß die angeregten Uebelstände wirklich bestehen und gehoben werden müssen. Ich stelle somit, da im vorliegenden Falle polizeiliche Rücksichten eintretten, den weiteren Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Ausbesserung des zwischen dem Hause No. 363 und dem städt. Grundfleck Parz. No. 1015 befindlichen ausgefahrenen Weges bewilligen, – dann weiters gestatten, daß längs des Nußbaumerhauses die Fahrtstrasse aufwärts zunächst des Brunnens ausgehoben und in einer Länge von beiläufig 10 bis 12 Klafter gepflastert werde, wovon das städt. Bauamt u. das städt. Kassaamt zu verständigen

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