des Dekretes von Seite des Müllermeisters Herrn Josef Prandstetter. Antrag Es sei bei dem Umstande, als die zur Zustellung zu bringende Erledigung nicht bloß über ein zu Protokoll gegebenes vom 7. Jänner und 13. Febr. 1862 Z. 133 u. 1095 sondern auch über das schriftliche Ge- such vom 23. Dezbr. 1861 Z. 7686 erfolgt ist, und selbe überdieß eine polizei- liche Anordnung enthält, analog der Allerh. Entschließung vom 31. Oktober 1785 No. 489 lit. c.c.c. durch den Amts- diener unter Zuziehung eines Zeugen dem Josef Prandstetter zu bedeuten, daß bei der Dringlichkeit aus Polizei- rücksichten die alsogleiche Annaglung des Dekretes vom 2. Mai d.J. Z. 1093 und 2311 an seine Hausthüre er- folgen und eben so viel sein würde, als hätte er selbes in Empfang ge- nommen. Hierüber wäre unter Mitferti- gung des Zeugen zu relazioniren. Beschluß nach An- trag. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt und zwar: 2900. dem Anton Strohmann, Zirklschmidgesellen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2