Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 30. Mai 1862 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 30. Mai 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, Schwarz, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Peteler, Dr. Pierer, v. Schönthan, Dr. Spängler und Stigler entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: 3001. Das hohe k.k. Statthalterey Praesidium hat mit dem Er- laße vom 25. Mai 1862 Z. 2813 Nachstehendes anher eröffnet: „Laut des Erlaßes des Herrn Staats Ministers vom 24. Mai l.J. Z. 2764 haben seine k.k. apostolische Majestät mit aller- höchstem Handschreiben vom 22. l.Mts. mich über meine Bitte von meiner Dienstes- stelle als Statthalter in Ober- Oesterreich in Gnaden zu ent- heben geruht. Indem ich die Amtsleitung dem Herrn Hofrathe Ritter von Schwabenau übergebe, setze ich den Herrn Bürgermeister
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der l.f. Kreisstadt Steyr am 30. Mai 1862 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Haller und in Gegenwart von 14 Gemeinderäthen, und zwar der Herren: Amort, Degenfellner, Edelbauer, Harazmüller, Dr. Kompaß, Landsiedl, Lechner, Millner, Reithmayr, Reschauer, Sandböck, Schwarz, Vögerl und Werndl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Bichler, Eggendorfer, Engl, Franz Haller, Peteler, Dr. Pierer, v. Schönthan, Dr. Spängler und Stigler entschuldiget. Herr Bürgermeister trägt vor: 3001. Das hohe k.k. Statthalterey Praesidium hat mit dem Erlaße vom 25. Mai 1862 Z. 2813 Nachstehendes anher eröffnet: „Laut des Erlaßes des Herrn Staats Ministers vom 24. Mai l.J. Z. 2764 haben seine k.k. apostolische Majestät mit allerhöchstem Handschreiben vom 22. l.Mts. mich über meine Bitte von meiner Dienstesstelle als Statthalter in OberOesterreich in Gnaden zu entheben geruht. Indem ich die Amtsleitung dem Herrn Hofrathe Ritter von Schwabenau übergebe, setze ich den Herrn Bürgermeister
hievon in Kenntniß. Bei dem Ausscheiden aus meiner bisherigen Wirksamkeit erfülle ich eine angenehme Pflicht, indem ich dem Herrn Bürgermeister für die mir immer bewiesene freundliche Unterstützung meinen Dank ausspreche. Wurde vom Gemeinderathe beschlossen, daß eine Deputation bestehend aus dem Bürgermeister und den Herrn Gemeinderäthen Dr. Kompaß und Reschauer sich bei Excellenz ehrerbietigst verabschiede. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 2758. Note der Gemeindevorstehung Garsten dto. 12. Mai l.J. Z. 336 womit für die Absendung der Feuerspritze zu dem Brande des Großlaimbich - lergutes der Dank ausgesprochen und der Geldbetrag pr. 6 fl Ö.W. für die Spritzenleiter als Belohnung übermittelt wird. Der Gemeindevorstehung Garsten unter Dankschreiben anzuzeigen, daß der eingesandte Betrag dem Rauchfangkehrer Josef Derfler und dem Zimmermann Johann Feicht als Spritzenleiter
hievon in Kenntniß. Bei dem Ausscheiden aus meiner bisherigen Wirksamkeit erfülle ich eine angenehme Pflicht, indem ich dem Herrn Bürgermeister für die mir immer bewiesene freundliche Unterstützung mei- nen Dank ausspreche. Wurde vom Gemeinderathe beschlossen, daß eine Deputation bestehend aus dem Bürgermei- ster und den Herrn Gemeinde- räthen Dr. Kompaß und Reschauer sich bei Excellenz ehrerbietigst verab- schiede. I. Section Referent Herr Gemeinderath Harazmüller. 2758. Note der Gemeindevorstehung Garsten dto. 12. Mai l.J. Z. 336 womit für die Absendung der Feuerspritze zu dem Brande des Großlaimbich - lergutes der Dank ausgesprochen und der Geldbetrag pr. 6 fl Ö.W. für die Spritzenleiter als Belohnung übermittelt wird. Der Gemeindevorstehung Garsten unter Dankschreiben anzuzeigen, daß der eingesandte Betrag dem Rauchfangkehrer Josef Derfler und dem Zimmermann Johann Feicht als Spritzenleiter
zu gleichen Theilen zugestellt wurde. Dem Amte zur Ausführung und zur Empfangsbestättigungsabnahme der Beschenkten auf dem Stücke. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 2922. Das Amt überreicht die rück- sichtlich der ertheilten Bewilli- gungen zur Abhaltung von Bestkegelscheiben von innbenann- ten Partheien eingehobenen Beträge von 100 fl. Sind die aus Anlaß der ertheilten Bewilligungen zur Abhaltung von Bestkegelscheiben einbezalten Be- träge und zwar: von Rudolf Riedler 20 fl 〃 Franz Reichl 25 fl 〃 Franz Harazmüller 25 fl und 〃 Franz Ploberger 30 fl an das Armen Institut zur Empfangnahme und Verrechnung abzuführen, und dasselbe mittelst Rubrik zu verständigen. 2886. Protokoll über den Ob- leuten Jakob und Theres Spitaler im Sondersiechenhause wegen vorschriftswidrigen Benehmen gegen die Herrn Haus Inspizienten ertheilte Rüge. Wird zur Kenntniß ge- nommen.
zu gleichen Theilen zugestellt wurde. Dem Amte zur Ausführung und zur Empfangsbestättigungsabnahme der Beschenkten auf dem Stücke. III. Section Referent Herr Gemeinderath Reithmayr. 2922. Das Amt überreicht die rücksichtlich der ertheilten Bewilligungen zur Abhaltung von Bestkegelscheiben von innbenannten Partheien eingehobenen Beträge von 100 fl. Sind die aus Anlaß der ertheilten Bewilligungen zur Abhaltung von Bestkegelscheiben einbezalten Beträge und zwar: von Rudolf Riedler 20 fl Franz Reichl 25 fl Franz Harazmüller 25 fl und Franz Ploberger 30 fl an das Armen Institut zur Empfangnahme und Verrechnung abzuführen, und dasselbe mittelst Rubrik zu verständigen. 2886. Protokoll über den Obleuten Jakob und Theres Spitaler im Sondersiechenhause wegen vorschriftswidrigen Benehmen gegen die Herrn Haus Inspizienten ertheilte Rüge. Wird zur Kenntniß genommen.
IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 2828. Bau Inspizient Donberger relationirt ad Nro. 2345 über nothwendige Reparaturarbeiten in der Gendarmerie Kaßerne und legt den bezüglichen Kostenanschlag vor. Nachdem die in der Relation des Bauinspizienten bezeichneten Reparaturen in der Gendarmerie Kaßerne beim Neuthor unabweislicher Natur sind, und solche die Gemeinde als Vermietherin des Gebäudes treffen, so wird der Antrag auf Genehmigung und baldige Herstellung derselben gestellt. Beschluß per majora nach dem Antrage, und erhält das Amt die Weihung mit den betreffenden Profeßionisten in Sinne der Relation und des beiliegenden Kostenüberschlages zu verhandeln und den Akkord abzuschließen. Herr Bau Inspizient ist mit der Ueberwachung für die richtigen und tadellosen Beistellungen zu betrauen. 2827. Bau Inspizient Donberger relationirt
IV. Section Referent Herr Gemeinderath Amort. 2828. Bau Inspizient Donberger relationirt ad Nro. 2345 über nothwendige Reparaturarbei- ten in der Gendarmerie Kaßerne und legt den bezüglichen Kosten- anschlag vor. Nachdem die in der Relation des Bauinspizienten bezeichneten Reparaturen in der Gendarmerie Kaßerne beim Neuthor unab- weislicher Natur sind, und solche die Gemeinde als Vermietherin des Gebäudes treffen, so wird der Antrag auf Genehmigung und baldige Herstellung der- selben gestellt. Beschluß per majora nach dem Antrage, und erhält das Amt die Weihung mit den betreffenden Profeßionisten in Sinne der Relation und des beiliegenden Kostenüberschlages zu verhan- deln und den Akkord abzuschlie- ßen. Herr Bau Inspizient ist mit der Ueberwachung für die richtigen und tadellosen Bei- stellungen zu betrauen. 2827. Bau Inspizient Donberger relationirt
über den Zustand der Öfen in der Wohnung des Herrn Tele- grafenamtsleiters im Excölesti- nergebäude. In Folge dieser Relation und der sich aus derselben herausstel- lenden Nothwendigkeit wegen Umbau des Sparherdes und des damit in Verbindung stehen- den Zimmerofens in der Woh- nung des Herrn Gumplmayr im Excölestinergebäude wird beantragt, daß derselbe nach dem beiliegenden Kostenüber- schlag und im Sinne der Relation bewerkstelliget werde, nur ist es nicht nöthig, daß das be- antragte neue Wasserschiff ein kupfernes sein soll, sondern es genügt hinlänglich ein weißble- chernes mit Messingpippe, welches letztere auf 4 fl 50 xr – 5 fl höchstens zu stehen kommt, somit nach dem Kostenüberschlag 10 fl erspart werden können. Beschluß per majora nach dem Antra- ge und erhält das Amt die Weisung die baldige Herstellung einzuleiten, mit den bezüglichen Professionisten wegen Beistellung der nöthigen Schlosser und Hafnerarbeit und
über den Zustand der Öfen in der Wohnung des Herrn Telegrafenamtsleiters im Excölestinergebäude. In Folge dieser Relation und der sich aus derselben herausstellenden Nothwendigkeit wegen Umbau des Sparherdes und des damit in Verbindung stehenden Zimmerofens in der Wohnung des Herrn Gumplmayr im Excölestinergebäude wird beantragt, daß derselbe nach dem beiliegenden Kostenüberschlag und im Sinne der Relation bewerkstelliget werde, nur ist es nicht nöthig, daß das beantragte neue Wasserschiff ein kupfernes sein soll, sondern es genügt hinlänglich ein weißblechernes mit Messingpippe, welches letztere auf 4 fl 50 xr – 5 fl höchstens zu stehen kommt, somit nach dem Kostenüberschlag 10 fl erspart werden können. Beschluß per majora nach dem Antrage und erhält das Amt die Weisung die baldige Herstellung einzuleiten, mit den bezüglichen Professionisten wegen Beistellung der nöthigen Schlosser und Hafnerarbeit und
des weiß blechernen Wasserschiffes zu unterhandeln und die Ausführung durch praktische Sparherdmaurer im Regiewege auf Wochenlisten zu veranlassen. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz 2313. u. 2863. Franz Leitner, Bäckermeister bei der Steyr, um Erwerbsteuer Minderung. Das belegte Gesuch des Bäckermeisters Franz Leitner wegen Minderung seiner Erwerbsteuerpr. 10 fl 50 xr auf die Hälfte wird nebst des polizeiämtlichen, den Verhältnißen thatsächlich nach dießseitigen Wissen entsprechenden Berichts an die k.k. Steuer Commission Steyr dahin einbegleitet, die Minderung auf die der Erwerbsteuer pr. 10 fl 50 xr nächst mindere Klasse herabzusetzen. Sollte ein stärkerer Betrieb wieder eintretten, so wird auch die Erhöhung wieder beantragt werden, gegenwärtig aber wäre die Belassung der Erwerbsteuer im Vergleich mit anderen gleichartigen Gewerbsgenossen und an sich schon einer gemachten Besteuerung nicht angemessen.
des weiß blechernen Wasser- schiffes zu unterhandeln und die Ausführung durch prakti- sche Sparherdmaurer im Regie- wege auf Wochenlisten zu ver- anlassen. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz 2313. u. 2863. Franz Leitner, Bäckermeister bei der Steyr, um Erwerbsteuer Minderung. Das belegte Gesuch des Bäcker- meisters Franz Leitner wegen Minderung seiner Erwerbsteuer- pr. 10 fl 50 xr auf die Hälfte wird nebst des polizeiämtlichen, den Verhältnißen thatsächlich nach dießseitigen Wissen entsprechen- den Berichts an die k.k. Steuer Commission Steyr dahin einbeglei- tet, die Minderung auf die der Erwerbsteuer pr. 10 fl 50 xr nächst mindere Klasse herabzusetzen. Sollte ein stärkerer Betrieb wieder eintretten, so wird auch die Erhöhung wieder be- antragt werden, gegenwärtig aber wäre die Belassung der Erwerbsteuer im Vergleich mit anderen gleichartigen Ge- werbsgenossen und an sich schon einer gemachten Besteuerung nicht angemessen.
2918. Statthalterey Erlaß vom 17. Mai l.J. Z. 7554 womit dem Re- kurse der Johanna Christ wegen verweigerter Ertheilung der Conzession zum Ausschank von Kaffee, Rosoglio etc. keine Folge gegeben wird. Ist Rekurrentin hievon mit Intimations Dekret zu ver- ständigen. 1832. & 2899. Ignatz Huemer, Lohnkutscher um Ertheilung der Conzession zur Fahrt zu dem in St. Peter Nach- mittags anlangenden Eisenbahn- Personenzuge No. 6 für die Dau- er der Sommermonate. Der Kanzley zur Ausfertigung der Conzession nach vorhergegangener Verständigung der k.k. Steuer Coon. wegen Bemessung der Erwerb- steuer nach Maßgabe des § 16. Z. 4 dann § 20 der Gew. Ordg. mit Beach- tung der vom k.k. Bezirksamte St. Peter am 28. April l.J. Z. 1071 gemachten Zusatzbestimmungen und Mittheilung einer Abschrift der Conzession an letzteres, sodann zur Eintragung ins Gewerbsre- gister. 2830. Amtsdiener Ludwig Gradl relati- onirt die verweigerte Annahme
2918. Statthalterey Erlaß vom 17. Mai l.J. Z. 7554 womit dem Rekurse der Johanna Christ wegen verweigerter Ertheilung der Conzession zum Ausschank von Kaffee, Rosoglio etc. keine Folge gegeben wird. Ist Rekurrentin hievon mit Intimations Dekret zu verständigen. 1832. & 2899. Ignatz Huemer, Lohnkutscher um Ertheilung der Conzession zur Fahrt zu dem in St. Peter Nachmittags anlangenden EisenbahnPersonenzuge No. 6 für die Dauer der Sommermonate. Der Kanzley zur Ausfertigung der Conzession nach vorhergegangener Verständigung der k.k. Steuer Coon. wegen Bemessung der Erwerbsteuer nach Maßgabe des § 16. Z. 4 dann § 20 der Gew. Ordg. mit Beachtung der vom k.k. Bezirksamte St. Peter am 28. April l.J. Z. 1071 gemachten Zusatzbestimmungen und Mittheilung einer Abschrift der Conzession an letzteres, sodann zur Eintragung ins Gewerbsregister. 2830. Amtsdiener Ludwig Gradl relationirt die verweigerte Annahme
des Dekretes von Seite des Müllermeisters Herrn Josef Prandstetter. Antrag Es sei bei dem Umstande, als die zur Zustellung zu bringende Erledigung nicht bloß über ein zu Protokoll gegebenes vom 7. Jänner und 13. Febr. 1862 Z. 133 u. 1095 sondern auch über das schriftliche Gesuch vom 23. Dezbr. 1861 Z. 7686 erfolgt ist, und selbe überdieß eine polizeiliche Anordnung enthält, analog der Allerh. Entschließung vom 31. Oktober 1785 No. 489 lit. c.c.c. durch den Amtsdiener unter Zuziehung eines Zeugen dem Josef Prandstetter zu bedeuten, daß bei der Dringlichkeit aus Polizeirücksichten die alsogleiche Annaglung des Dekretes vom 2. Mai d.J. Z. 1093 und 2311 an seine Hausthüre erfolgen und eben so viel sein würde, als hätte er selbes in Empfang genommen. Hierüber wäre unter Mitfertigung des Zeugen zu relazioniren. Beschluß nach Antrag. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt und zwar: 2900. dem Anton Strohmann, Zirklschmidgesellen
des Dekretes von Seite des Müllermeisters Herrn Josef Prandstetter. Antrag Es sei bei dem Umstande, als die zur Zustellung zu bringende Erledigung nicht bloß über ein zu Protokoll gegebenes vom 7. Jänner und 13. Febr. 1862 Z. 133 u. 1095 sondern auch über das schriftliche Ge- such vom 23. Dezbr. 1861 Z. 7686 erfolgt ist, und selbe überdieß eine polizei- liche Anordnung enthält, analog der Allerh. Entschließung vom 31. Oktober 1785 No. 489 lit. c.c.c. durch den Amts- diener unter Zuziehung eines Zeugen dem Josef Prandstetter zu bedeuten, daß bei der Dringlichkeit aus Polizei- rücksichten die alsogleiche Annaglung des Dekretes vom 2. Mai d.J. Z. 1093 und 2311 an seine Hausthüre er- folgen und eben so viel sein würde, als hätte er selbes in Empfang ge- nommen. Hierüber wäre unter Mitferti- gung des Zeugen zu relazioniren. Beschluß nach An- trag. VI. Section Referent Herr Gemeinderath Werndl. Nachgenannten wurde der Ehekonsens ertheilt und zwar: 2900. dem Anton Strohmann, Zirklschmidgesellen
2911. dem Johann Michael Bach, Maschin- näglerzeuger und Hausbesizer No. 100 in Steyrdorf, und 2940. dem Josef Schoiber, Klingschmid- meister und Hausbesizer No. 342 in Ennsdorf. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 2854. Augenscheins Protokoll ad No. 2710 beim Hause des Primus Stornigg pcto. Ueberlassung eines städtischen Grundfleckes. Der städtische Grundfleck No. 1015 pr. 27 □ Klftr., welcher dem Herrn Primus Stornigg Hausbesitzer No. 363 in Wieserfeld pachtweise überlassen werden soll, befindet sich zunächst des Hauses desselben oberhalb gegen den Mehlgraben und hat bei dem Hause eine Brei- te von 4° 5' und eine Länge von 6° 3' ist gegenwärtig eingezäunt und wird als ein Hausgartel be- nützt. Die bei dem Augenschein inter- venirenden Herrn Gemeinde- räthe Werndl und Franz Haller haben sich dahin ausgesprochen, daß
2911. dem Johann Michael Bach, Maschinnäglerzeuger und Hausbesizer No. 100 in Steyrdorf, und 2940. dem Josef Schoiber, Klingschmidmeister und Hausbesizer No. 342 in Ennsdorf. VII. Section Referent Herr Gemeinderath Dr. Kompaß. 2854. Augenscheins Protokoll ad No. 2710 beim Hause des Primus Stornigg pcto. Ueberlassung eines städtischen Grundfleckes. Der städtische Grundfleck No. 1015 pr. 27 □ Klftr., welcher dem Herrn Primus Stornigg Hausbesitzer No. 363 in Wieserfeld pachtweise überlassen werden soll, befindet sich zunächst des Hauses desselben oberhalb gegen den Mehlgraben und hat bei dem Hause eine Breite von 4° 5' und eine Länge von 6° 3' ist gegenwärtig eingezäunt und wird als ein Hausgartel benützt. Die bei dem Augenschein intervenirenden Herrn Gemeinderäthe Werndl und Franz Haller haben sich dahin ausgesprochen, daß
die pachtweise Benützung dieses Grundes von Seite des Herrn Stornig gegen einen jährlichen Pachtschilling pr. 1 fl Ö.W. keinem Anstande unterliege, womit sich Herr Gesuchsteller einverstanden erklärte. Bei dieser Sachlage beantrage ich, daß der städtische Grundfleck Parzell No. 1015 pr. 27 □ Klafter dem Herrn Primus Stornig Hausbesizer No. 363 in Wieserfeld gegen einen jährlichen Pachtschilling pr. 1 fl Ö.W. auf unbestimmte Zeit pachtweise überlassen werde, wovon Herr Bittsteller und das städt. Kassaamt zu verständigen sind. Bei dem am 19. Mai l.J. vorgenommenen Augenscheine wurde der Uebelstand in Anregung gebracht, daß der Weg längs des Hauses No. 363 und dem städt. Grundfleck sehr viel befahren wird, um die Mauth zu umgehen, wodurch die Strasse so sehr ausgefahren wurde, daß dieselbe einer Ausbesserung bedarf. Weiters hat es sich herausgestellt, daß der gepflasterte Fahrtweg vom Nußbaumer in den Mehlgraben in einem sehr schlechten Zustande
die pachtweise Benützung dieses Grundes von Seite des Herrn Stornig gegen einen jährlichen Pachtschilling pr. 1 fl Ö.W. keinem Anstande unterliege, womit sich Herr Gesuchsteller einverstanden erklärte. Bei dieser Sachlage beantrage ich, daß der städtische Grundfleck Parzell No. 1015 pr. 27 □ Klafter dem Herrn Primus Stornig Hausbesizer No. 363 in Wieserfeld gegen einen jährlichen Pachtschilling pr. 1 fl Ö.W. auf unbestimmte Zeit pachtweise überlassen werde, wovon Herr Bittsteller und das städt. Kassaamt zu verständigen sind. Bei dem am 19. Mai l.J. vorge- nommenen Augenscheine wurde der Uebelstand in Anregung ge- bracht, daß der Weg längs des Hauses No. 363 und dem städt. Grund- fleck sehr viel befahren wird, um die Mauth zu umgehen, wodurch die Strasse so sehr ausgefahren wurde, daß dieselbe einer Aus- besserung bedarf. Weiters hat es sich herausgestellt, daß der gepflasterte Fahrtweg vom Nußbaumer in den Mehlgraben in einem sehr schlechten Zustande
sich befinde, und ohne Gefahr eines möglichen Schadens nicht benützt werden könne; aus diesem Grunde soll längs des Nußbau- merhauses die Fahrtstrasse auf- wärts zunächst des Brunnens ausgehoben und in einer Länge von 10 bis 12 Klafter gepflastert werden. Die beigezogenen zwei Herrn Gemeinderäthe äußern sich dahin, daß die angeregten Uebelstände wirklich bestehen und gehoben wer- den müssen. Ich stelle somit, da im vorlie- genden Falle polizeiliche Rück- sichten eintretten, den weiteren Antrag, der löbliche Gemeinde- rath wolle die Ausbesserung des zwischen dem Hause No. 363 und dem städt. Grundfleck Parz. No. 1015 befindlichen aus- gefahrenen Weges bewilligen, – dann weiters gestatten, daß längs des Nußbaumerhauses die Fahrtstrasse aufwärts zunächst des Brunnens ausgehoben und in einer Länge von beiläufig 10 bis 12 Klafter gepflastert werde, wovon das städt. Bauamt u. das städt. Kassaamt zu verständigen
sich befinde, und ohne Gefahr eines möglichen Schadens nicht benützt werden könne; aus diesem Grunde soll längs des Nußbaumerhauses die Fahrtstrasse aufwärts zunächst des Brunnens ausgehoben und in einer Länge von 10 bis 12 Klafter gepflastert werden. Die beigezogenen zwei Herrn Gemeinderäthe äußern sich dahin, daß die angeregten Uebelstände wirklich bestehen und gehoben werden müssen. Ich stelle somit, da im vorliegenden Falle polizeiliche Rücksichten eintretten, den weiteren Antrag, der löbliche Gemeinderath wolle die Ausbesserung des zwischen dem Hause No. 363 und dem städt. Grundfleck Parz. No. 1015 befindlichen ausgefahrenen Weges bewilligen, – dann weiters gestatten, daß längs des Nußbaumerhauses die Fahrtstrasse aufwärts zunächst des Brunnens ausgehoben und in einer Länge von beiläufig 10 bis 12 Klafter gepflastert werde, wovon das städt. Bauamt u. das städt. Kassaamt zu verständigen
sind. Einhelliger Beschluß nach den Anträgen. 2961. Kommißionsprotokoll ad Nr. 2757 über die vom Herrn Matias Praschek gestellte Bitte wegen Zuweisung des ihm gebührenden Flächenmaßes seiner Markthütte No. 119 und Bestimmung eines anderen Platzes. Aus dem Kommissionsprotokolle dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 stellt es sich heraus, daß die dem Herrn Matias Praschek eigenthümliche im Markthüttenprotokolle folio 117 eingetragene Markthütte No. 119 eine Länge von 9' 6" und eine Tiefe von 11' habe. Nachdem aber diese Hütte nach ihrer gegenwärtigen Bauart vermög der obenerwähnten Tiefe von 11' von Herrn Praschek zu seinem Zwecke nicht benützt werden kann, so hat selber hievon nur den rückwärtigen Theil aufgestellt, welche Hütte dermalen nur eine Länge von 9' 3" und eine Tiefe von 5' mißt. Herr Praschek bittet, daß ihm zur Erzielung des ihm gebührenden
sind. Einhelliger Beschluß nach den Anträgen. 2961. Kommißionsprotokoll ad Nr. 2757 über die vom Herrn Matias Praschek gestellte Bitte wegen Zuweisung des ihm gebührenden Flächenmaßes seiner Markthütte No. 119 und Bestimmung eines anderen Platzes. Aus dem Kommissionsprotokolle dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 stellt es sich heraus, daß die dem Herrn Matias Praschek eigenthümliche im Markthüttenprotokolle folio 117 eingetragene Markthütte No. 119 eine Länge von 9' 6" und eine Tiefe von 11' habe. Nachdem aber diese Hütte nach ihrer gegenwärtigen Bauart vermög der obenerwähnten Tiefe von 11' von Herrn Pra- schek zu seinem Zwecke nicht be- nützt werden kann, so hat selber hievon nur den rückwärtigen Theil aufgestellt, welche Hütte dermalen nur eine Länge von 9' 3" und eine Tiefe von 5' mißt. Herr Praschek bittet, daß ihm zur Erzielung des ihm gebührenden
Grundflächenmaßes die Be- willigung ertheilt werde, seine Hütte in dem Verhältniße zu verlängern, so wie auch zu deren künftigen Aufstellung ihm einen anderen Platz zu- zuweisen. Bei der obenerwähnten Lokal- Kommißion und bei der vorge- nommenen theilweisen Vermes- sung der Hüttenreihe hat es sich herausgestellt, daß die Hütte des Herrn Praschek um 2' 9" somit auf 2° äußere Lichte verlängert werden könne, ohne daß die bestehenden Endpunk- te und geschlagenen Pflöcke über- schritten werden; mit welcher Ver- längerung Herr Praschek sich zufrieden stellt. Was die Zuweisung eines anderen vom Herrn Praschek verlangten Platzes betrifft, so findet die Möglichkeit hiezu nur darin statt, daß die Hütte No. 27 gegen- wärtig No. 35 des Herrn Paul Gottenhuber auf den Platz der Praschek'schen Hütte No. 119, und hingegen diese letztere auf jenen Platz gesetzt wird, welcher gegenwärtig die Hütte des Herrn
Grundflächenmaßes die Bewilligung ertheilt werde, seine Hütte in dem Verhältniße zu verlängern, so wie auch zu deren künftigen Aufstellung ihm einen anderen Platz zuzuweisen. Bei der obenerwähnten LokalKommißion und bei der vorgenommenen theilweisen Vermessung der Hüttenreihe hat es sich herausgestellt, daß die Hütte des Herrn Praschek um 2' 9" somit auf 2° äußere Lichte verlängert werden könne, ohne daß die bestehenden Endpunkte und geschlagenen Pflöcke überschritten werden; mit welcher Verlängerung Herr Praschek sich zufrieden stellt. Was die Zuweisung eines anderen vom Herrn Praschek verlangten Platzes betrifft, so findet die Möglichkeit hiezu nur darin statt, daß die Hütte No. 27 gegenwärtig No. 35 des Herrn Paul Gottenhuber auf den Platz der Praschek'schen Hütte No. 119, und hingegen diese letztere auf jenen Platz gesetzt wird, welcher gegenwärtig die Hütte des Herrn
Paul Gottenhuber einnimmt, mit welcher Hüttenversetzung beide Theile einverstanden zu sein erklärten. Auf Grund des Kommißions Protokolles dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 und der darin ausgesprochenen Möglichkeit stelle ich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß dem Herren Mathias Praschek zur Erzielung des ihm gebührenden Flächenraumes die Bewilligung ertheilt werde, seine Hütte um 2' 9'' somit auf 2° äußere Lichte zu verlängern gegen dem jedoch, daß er die in dem Commissionsprotokolle dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 bereits eingegangenen Verpflichtung, falls es, um die Gränzpunkte nicht zu überschreiten, nothwendig sein sollte, daß bei einer oder der anderen Hütte die Versetzung des Eingangsthürls erfordert würde, diese Umstaltung im Einvernehmen mit dem betreffenden Hüttenbesitzer auf seine Kosten zu bewerkstelligen genau und pünktlich nachkomme, und daß weiter die zwischen den beiden Hütten-Besitzern Herrn
Paul Gottenhuber einnimmt, mit welcher Hüttenversetzung beide Theile einverstanden zu sein er- klärten. Auf Grund des Kommißions Pro- tokolles dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 und der darin ausgesprochenen Mög- lichkeit stelle ich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschließen, daß dem Herren Ma- thias Praschek zur Erzielung des ihm gebührenden Flächenraumes die Bewilligung ertheilt werde, seine Hütte um 2' 9'' somit auf 2° äußere Lichte zu verlängern gegen dem jedoch, daß er die in dem Commissionsprotokolle dto. 23. Mai 1862 Z. 2961 bereits einge- gangenen Verpflichtung, falls es, um die Gränzpunkte nicht zu über- schreiten, nothwendig sein sollte, daß bei einer oder der anderen Hütte die Versetzung des Eingangs- thürls erfordert würde, diese Um- staltung im Einvernehmen mit dem betreffenden Hüttenbesitzer auf seine Kosten zu bewerkstelligen genau und pünktlich nachkomme, und daß weiter die zwischen den beiden Hütten-Besitzern Herrn
Mathias Praschek und Paul Got- tenhuber einverständlich getrof- fene wechselseitige Versetzung ihrer Hütten No. 35 und Nro. 119 ge- nehmiget werde; wovon das Amt zur weiteren Darnachachtung und Durchführung sowie auch beide Partheien zu verständigen sind. Beschluß nach Antrag. 2829. Bau Inspizient Donberger um Bewilligung, die schadhaften Wegstellen längs der Waller'schen Fabrik ausbessern und im guten Zustand herstellen zu dürfen. Nachdem in Folge Erledigung dto. 17. Merz 1862 Z. 1536 aus polizei- lichen Rücksichten die Herstellung der in der Frage stehenden schadhaften Schlacht als dringend gebothen an- erkannt und im Falle der Wei- gerung von Seite des betheiligten Herrn Fabriksbesitzers Waller und der Wehrgrabengesellschaft die alsogleiche Veranlassung der- selben auf Kosten des hiezu ver- pflichteten bereits aufgetragen, nachdem weiters die Herstellung der schadhaften Stellen nach der Relation des Bau Inspizienten mit 2 bis 3 Fuhren Steinen oder
Mathias Praschek und Paul Gottenhuber einverständlich getroffene wechselseitige Versetzung ihrer Hütten No. 35 und Nro. 119 genehmiget werde; wovon das Amt zur weiteren Darnachachtung und Durchführung sowie auch beide Partheien zu verständigen sind. Beschluß nach Antrag. 2829. Bau Inspizient Donberger um Bewilligung, die schadhaften Wegstellen längs der Waller'schen Fabrik ausbessern und im guten Zustand herstellen zu dürfen. Nachdem in Folge Erledigung dto. 17. Merz 1862 Z. 1536 aus polizeilichen Rücksichten die Herstellung der in der Frage stehenden schadhaften Schlacht als dringend gebothen anerkannt und im Falle der Weigerung von Seite des betheiligten Herrn Fabriksbesitzers Waller und der Wehrgrabengesellschaft die alsogleiche Veranlassung derselben auf Kosten des hiezu verpflichteten bereits aufgetragen, nachdem weiters die Herstellung der schadhaften Stellen nach der Relation des Bau Inspizienten mit 2 bis 3 Fuhren Steinen oder
Schotter also mit geringen Kosten effektuirt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß dem Bauinspizienten die Bewilligung zur Herstellung und Ausbesserung der schadhaften Schlacht gegen dem ertheilt werde, daß die dießfälligen Kosten seiner Zeit im Regreßwege von den hiezu verpflichteten eingebracht werden; wovon das städt. Bauamt und das städt. Kassaamt zu verständigen sind. Zur Erörterung der Frage aber, ob und in welchem Maße die zwei Betheiligten Herrn Fabriksbesizer Waller und die Wehrgrabengesellschaft zu diesen Kosten beizutragen verpflichtet sind, welche Frage, wenn auch nicht in diesem Falle, doch in der Folge entscheidend sein kann, trage ich darauf an, daß vor Allem eine Lokalkommißion mit Zuziehung des k.k. BezirksBauamtes unter Intervenirung zweier Gemeinderäthe, Herrn Degenfellner und Millner und unter Vorladung der obbenannten zwei Betheiligten des Herrn Fabriksbesitzers Waller und des Herrn
Schotter also mit geringen Kosten effektuirt werden kann, so stelle ich den Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge be- schließen, daß dem Bauinspizienten die Bewilligung zur Herstellung und Ausbesserung der schadhaften Schlacht gegen dem ertheilt werde, daß die dießfälligen Kosten seiner Zeit im Regreßwege von den hie- zu verpflichteten eingebracht werden; wovon das städt. Bau- amt und das städt. Kassaamt zu verständigen sind. Zur Erörterung der Frage aber, ob und in welchem Maße die zwei Betheiligten Herrn Fabriksbesizer Waller und die Wehrgrabenge- sellschaft zu diesen Kosten beizu- tragen verpflichtet sind, welche Fra- ge, wenn auch nicht in diesem Falle, doch in der Folge entscheidend sein kann, trage ich darauf an, daß vor Allem eine Lokalkommißion mit Zuziehung des k.k. Bezirks- Bauamtes unter Intervenirung zweier Gemeinderäthe, Herrn Degenfellner und Millner und unter Vorladung der obbenannten zwei Betheiligten des Herrn Fabriks- besitzers Waller und des Herrn
Johann Mitter als Vorsteher der Wehrgraben Gesellschaft abgehalten werde, zu welchem Ende das Amt die erforder- liche Verständigung und Vor- ladung zu veranlassen habe. Der Gemeinderath gibt diesem Antrage seine Zustimmung. 2917. Leopold Kleindeßner, Mauth- pächter am Wachtberg über- reicht unterm 22. Mai d.J. ein schriftliches Offert dto. 21. Mai l.J., worin derselbe für die Pachtung des städtischen Mauthgefälles für die Zeit vom 1. Novbr. 1862 bis Ende Oktober 1865 den jährlichen Pachtschilling pr. 5650 fl Ö.W. anbiethet. Nachdem der Gemeinderath in Folge gemeinderäthlichen Beschluß dto. 16. Mai 1862 Z. 702 durch Stimmen- mehrheit die Pachtung der städtischen Brücken- und Pflastermauthgefälle für die Zeit vom 1. Novbr. 1862 bis Ende Oktober 1865 um den jährlichen Pachtschilling pr. 5400 fl Ö.W. bereits an den bisherigen Pächter Herrn Josef Pettenberger überlassen hat, und hierüber der Pachtvertrag in bester Rechtsform bereits auf- genommen und von den Kontrahenten
Johann Mitter als Vorsteher der Wehrgraben Gesellschaft abgehalten werde, zu welchem Ende das Amt die erforderliche Verständigung und Vorladung zu veranlassen habe. Der Gemeinderath gibt diesem Antrage seine Zustimmung. 2917. Leopold Kleindeßner, Mauthpächter am Wachtberg überreicht unterm 22. Mai d.J. ein schriftliches Offert dto. 21. Mai l.J., worin derselbe für die Pachtung des städtischen Mauthgefälles für die Zeit vom 1. Novbr. 1862 bis Ende Oktober 1865 den jährlichen Pachtschilling pr. 5650 fl Ö.W. anbiethet. Nachdem der Gemeinderath in Folge gemeinderäthlichen Beschluß dto. 16. Mai 1862 Z. 702 durch Stimmenmehrheit die Pachtung der städtischen Brücken- und Pflastermauthgefälle für die Zeit vom 1. Novbr. 1862 bis Ende Oktober 1865 um den jährlichen Pachtschilling pr. 5400 fl Ö.W. bereits an den bisherigen Pächter Herrn Josef Pettenberger überlassen hat, und hierüber der Pachtvertrag in bester Rechtsform bereits aufgenommen und von den Kontrahenten
rechtsgiltig gefertiget wurde, so wird Herr Bittsteller hierauf mit dem Beisatze gewiesen, daß bei dieser Sachlage seinem offenbar zu spät überreichten Offerte keine Folge gegeben werden könne, wovon Herr Leopold Kleindeßner rathschlägig zu verständigen ist. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, ergriff Herr Gemeinderath Werndl das Wort und bezeichnete den Beschluß des Gemeinderathes vom 16. l.Mts. Z. 702, wornach die Gemeinde den bisherigen Pächter Josef Pettenberger das städtische Mauthgefälle um den jährlichen Pachtschilling von 5400 fl vom 1. Novbr. l.J. angefangen auf weitere drey Jahre über Antrag des Referenten Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß wieder überließ, als einen für die Gemeinde nachtheiligen Beschluß. Herr Gemeinderath Werndl wendete sich an Herrn Dr. Kompaß und sagte demselben, daß er, Dr. Kompaß, Schuld an diesem für die Gemeinde nachtheiligen Beschluß trage, wenn er als Referent zum Schaden der Gemeinde
rechtsgiltig gefertiget wurde, so wird Herr Bittsteller hierauf mit dem Beisatze gewiesen, daß bei dieser Sachlage seinem offen- bar zu spät überreichten Offer- te keine Folge gegeben werden könne, wovon Herr Leopold Kleindeßner rathschlägig zu verständigen ist. Nachdem die Tagesordnung erschöpft war, ergriff Herr Gemeinderath Werndl das Wort und bezeichnete den Be- schluß des Gemeinderathes vom 16. l.Mts. Z. 702, wornach die Ge- meinde den bisherigen Pächter Josef Pettenberger das städtische Mauthgefälle um den jährlichen Pachtschilling von 5400 fl vom 1. Novbr. l.J. angefangen auf weitere drey Jahre über Antrag des Referen- ten Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß wieder überließ, als einen für die Gemeinde nachthei- ligen Beschluß. Herr Gemeinderath Werndl wendete sich an Herrn Dr. Kompaß und sagte demselben, daß er, Dr. Kompaß, Schuld an diesem für die Gemeinde nachtheiligen Beschluß trage, wenn er als Referent zum Schaden der Gemeinde
und zum Vortheile der Parthei, nemlich des Pettenberger vor- gegangen sei, weil er als Re- ferent sich alle mögliche Mühe gegeben habe, durch einen weit- schweifigen und langmotivirten Vertrag die Votanten für diesen der Gemeinde nachtheili- gen Antrag zu gewinnen, weil er im Einverständniße mit Pettenberger war, demselben von den Beschlüssen des Comites und des Gemeinderathes ver- ständigte und die Ausfertigung des Pachtvertrages auf die größtmöglichste Weise beschleu- nigte. Auf diese Weise habe Dr. Kompaß zu verantworten, daß der Gemeinderath einen leichtsin- nigen Beschluß gefaßt, der der Stadtgemeinde einen Entgang von mehr als 700 fl zuführte, weil er in parthei- licher Weise gehandelt, nur das Interesse Pettenbergers im Auge gehabt, die Wieder- verpachtung an demselben nicht aber eine öffentliche Versteigerung des Pachtge- fälles an den Meistbiethenden
und zum Vortheile der Parthei, nemlich des Pettenberger vorgegangen sei, weil er als Referent sich alle mögliche Mühe gegeben habe, durch einen weitschweifigen und langmotivirten Vertrag die Votanten für diesen der Gemeinde nachtheiligen Antrag zu gewinnen, weil er im Einverständniße mit Pettenberger war, demselben von den Beschlüssen des Comites und des Gemeinderathes verständigte und die Ausfertigung des Pachtvertrages auf die größtmöglichste Weise beschleunigte. Auf diese Weise habe Dr. Kompaß zu verantworten, daß der Gemeinderath einen leichtsinnigen Beschluß gefaßt, der der Stadtgemeinde einen Entgang von mehr als 700 fl zuführte, weil er in partheilicher Weise gehandelt, nur das Interesse Pettenbergers im Auge gehabt, die Wiederverpachtung an demselben nicht aber eine öffentliche Versteigerung des Pachtgefälles an den Meistbiethenden
beantragt und den Beschluß auch nach seinen Antrag zu Stande gebracht habe. Nachdem Herr Dr. Kompaß sich gegen solche Unterstellungen entschieden verwahrte, und auch Herr Gemeinderath Amort dieselben als Äußerungen, die die Ehre der Votanten der Majorität kompromittiren und das freie Abstimmungsrecht vernichten würden, bezeichnete, richtete sich Herr Gemeinderath Werndl gegen den Bürgermeister und machte demselben den Vorwurf, daß der Bürgermeister für den ganzen Nachtheil, der die Gemeinde aus dem leichtsinnig gefaßten Beschluße ihrer Repräsentanz trifft, verantwortlich gemacht werden müsse, indem er nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes nicht gehandelt und seine Pflicht nicht erfüllt habe; der Bürgermeister hätte nemlich, so fuhr Herr Werndl fort, den erwähnten Beschluß nach § 90 des Gemeindegesetzes, welchen er vorlas, als einen die Gemeinde benachtheiligenden sistiren sollen; er habe gewußt, daß ein anderer
beantragt und den Beschluß auch nach seinen Antrag zu Stande gebracht habe. Nachdem Herr Dr. Kompaß sich gegen solche Unterstellungen entschieden verwahrte, und auch Herr Gemeinderath Amort dieselben als Äußerungen, die die Ehre der Votanten der Majori- tät kompromittiren und das freie Abstimmungsrecht vernichten wür- den, bezeichnete, richtete sich Herr Gemeinderath Werndl gegen den Bürgermeister und machte demselben den Vorwurf, daß der Bürgermeister für den ganzen Nachtheil, der die Gemein- de aus dem leichtsinnig gefaßten Beschluße ihrer Repräsentanz trifft, verantwortlich gemacht werden müsse, indem er nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes nicht gehandelt und seine Pflicht nicht erfüllt habe; der Bürger- meister hätte nemlich, so fuhr Herr Werndl fort, den er- wähnten Beschluß nach § 90 des Gemeindegesetzes, welchen er vor- las, als einen die Gemeinde benach- theiligenden sistiren sollen; er habe gewußt, daß ein anderer
Offerent einen höheren Pacht- schilling als Pettenberger geben würde, ihm den Bür- germeister war also der Nachtheil der Gemeinde, der aus diesem Beschluße erfolgt bekannt, und doch habe er die- sen Beschluß nicht sistirt. Hierauf ergriff Herr Gemein- derath Schwarz das Wort und sagte, daß es vollkommen wahr sey, daß der Bürgermeister Wissenschaft von einem höheren Anboth gehabt habe, denn er Schwarz, sei selbst bei dem Mauth- pächter Wallerstorfer gewesen, und habe von selbem erfahren, daß dem Bürgermeister ein solches um 300 fl höheres Offert gemacht wurde, und daß dieses mit Zeugen erwiesen werden könne, der Bürgermeister hätte daher den Gemeinderaths- beschluß sistiren sollen. Nachdem Herr Gemeinderath Harazmüller beanstandete, daß er an der Stelle des Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß mit dem Referate in dieser Mauthangelegenheit nicht be- traut worden sey, erhob sich
Offerent einen höheren Pachtschilling als Pettenberger geben würde, ihm den Bürgermeister war also der Nachtheil der Gemeinde, der aus diesem Beschluße erfolgt bekannt, und doch habe er diesen Beschluß nicht sistirt. Hierauf ergriff Herr Gemeinderath Schwarz das Wort und sagte, daß es vollkommen wahr sey, daß der Bürgermeister Wissenschaft von einem höheren Anboth gehabt habe, denn er Schwarz, sei selbst bei dem Mauthpächter Wallerstorfer gewesen, und habe von selbem erfahren, daß dem Bürgermeister ein solches um 300 fl höheres Offert gemacht wurde, und daß dieses mit Zeugen erwiesen werden könne, der Bürgermeister hätte daher den Gemeinderathsbeschluß sistiren sollen. Nachdem Herr Gemeinderath Harazmüller beanstandete, daß er an der Stelle des Herrn Gemeinderathes Dr. Kompaß mit dem Referate in dieser Mauthangelegenheit nicht betraut worden sey, erhob sich
Herr Gemeinderath Schwarz wieder und sprach dem Bürgermeister das Recht ab, die Referate nach seinem Ermessen zu vertheilen; der Gemeinderath hat die Sektionsreferenten zu wählen und der Bürgermeister sich an die gewählten Referenten zu halten; es sei ein Geboth der Artigkeit, jedem Referenten das ihm gebührende Referatstück zuzutheilen, dieß Geboth der Artigkeit habe der Bürgermeister gegenüber den Herrn Gemeinderath Harazmüller außer Acht gelassen; die Gemeinderäthe seien keine besoldeten Beamten. Herr Gemeinderath Schwarz bezeichnete diesen Vorgang bezüglich der Referatszutheilung als einen ganz unstatthaften und als die Ursache dieses unglücklichen Gemeinderathsbeschlußes, und Herr Gemeinderath Werndl behauptete dießfalls ebenso, daß der Bürgermeister bei der Zutheilung des Geschäftsstückes an Herrn Dr. Kompaß statt an Herrn Harazmüller die Absicht gehabt habe, durch Herrn Dr. Kompaß Referat eher einen
Herr Gemeinderath Schwarz wieder und sprach dem Bürgermeister das Recht ab, die Referate nach seinem Ermessen zu vertheilen; der Gemeinderath hat die Sektions- referenten zu wählen und der Bürgermeister sich an die ge- wählten Referenten zu halten; es sei ein Geboth der Artigkeit, jedem Referenten das ihm ge- bührende Referatstück zuzu- theilen, dieß Geboth der Artig- keit habe der Bürgermeister gegenüber den Herrn Gemein- derath Harazmüller außer Acht gelassen; die Gemeinderäthe seien keine besoldeten Beamten. Herr Gemeinderath Schwarz be- zeichnete diesen Vorgang bezüglich der Referatszutheilung als einen ganz unstatthaften und als die Ursache dieses unglück- lichen Gemeinderathsbeschlußes, und Herr Gemeinderath Werndl behauptete dießfalls ebenso, daß der Bürgermeister bei der Zutheilung des Geschäftsstückes an Herrn Dr. Kompaß statt an Herrn Harazmüller die Ab- sicht gehabt habe, durch Herrn Dr. Kompaß Referat eher einen
Beschluß zu Gunsten Petten- bergers erzielen zu können. Der Bürgermeister verwahr- te sich auf das Entschiedenste gegen diesen Vorgang des Herrn Gemeinderathes Werndl, ein einzelnes Mitglied des Gemeinderathes für einen ordnungsmäßig und legal gefaßten Beschluß der Majori- tät verantwortlich zu machen, den Referenten der pflichtwi- drigen Außerachtlassung der Interessen der Gemeinde zu ziehen, und als einen Verräther am allgemeinen Wohle bei der gesetzmäßigen Öffentlichkeit der Verhandlungen zu brand- marken. Der Bürgermeister verwahr- te sich auf das Entschiedenste zu seiner und aller Votanten Ehre gegen die Auslegung des § 90 des Gemeinde Statutes, wornach er den Majoritäts- beschluß hätte sistiren sollen, indem dieser Beschluß nach seiner innersten Ueberzeu- gung dem Gemeindewohle ganz entsprechend, ohne seiner Ein- flußnahme weder auf den
Beschluß zu Gunsten Pettenbergers erzielen zu können. Der Bürgermeister verwahrte sich auf das Entschiedenste gegen diesen Vorgang des Herrn Gemeinderathes Werndl, ein einzelnes Mitglied des Gemeinderathes für einen ordnungsmäßig und legal gefaßten Beschluß der Majorität verantwortlich zu machen, den Referenten der pflichtwidrigen Außerachtlassung der Interessen der Gemeinde zu ziehen, und als einen Verräther am allgemeinen Wohle bei der gesetzmäßigen Öffentlichkeit der Verhandlungen zu brandmarken. Der Bürgermeister verwahrte sich auf das Entschiedenste zu seiner und aller Votanten Ehre gegen die Auslegung des § 90 des Gemeinde Statutes, wornach er den Majoritätsbeschluß hätte sistiren sollen, indem dieser Beschluß nach seiner innersten Ueberzeugung dem Gemeindewohle ganz entsprechend, ohne seiner Einflußnahme weder auf den
Referenten noch auf die Berathung des Gemeinderathes durch Stimmenmehrheit unbetheiligt seiner Person gefaßt wurde. Der Bürgermeister verwahrte sich mit derselben Entschiedenheit gegen den Vorwurf, daß ihm ein höheres Offert bekannt gewesen sey, so wie gegen die Zumuthung des Herrn Gemeinderathes Schwarz, daß er in unartiger, und nicht partheiloser Weise bei der Zutheilung des fraglichen Referatstückes vorgegangen und nicht im Rechte sey, die Referate nach seinem Ermessen zuzutheilen, wobei er sich auf den ganz klaren Wortlaut des § 111 der Gemeinde Ordnung bezieht. Als Herr Gemeinderath Degenfellner die Wiederaufnahme der Pachtverhandlung in Anregung brachte, erboth sich Herr Gemeinderath Sandböck das Wort und erklärte: Alle diese Einwendungen, alle jetzigen Erklärungen über die Vortheile eines Offertweges, einer Veröffentlichung, sind in der Sitzung vor 14 Tagen in zweistündiger Debatte vielfach
Referenten noch auf die Berathung des Gemeinderathes durch Stim- menmehrheit unbetheiligt seiner Person gefaßt wurde. Der Bürgermeister verwahr- te sich mit derselben Entschiedenheit gegen den Vorwurf, daß ihm ein höheres Offert bekannt gewesen sey, so wie gegen die Zumuthung des Herrn Gemeinderathes Schwarz, daß er in unartiger, und nicht partheiloser Weise bei der Zu- theilung des fraglichen Referat- stückes vorgegangen und nicht im Rechte sey, die Referate nach seinem Ermessen zuzutheilen, wobei er sich auf den ganz klaren Wortlaut des § 111 der Gemeinde Ordnung bezieht. Als Herr Gemeinderath Degen- fellner die Wiederaufnahme der Pachtverhandlung in Anre- gung brachte, erboth sich Herr Gemeinderath Sandböck das Wort und erklärte: Alle diese Einwendungen, alle jetzigen Erklärungen über die Vortheile eines Offertweges, einer Veröffentlichung, sind in der Sitzung vor 14 Tagen in zweistündiger Debatte vielfach
hin und her besprochen wor- den, damals waren sie an der Ordnung, und dennoch hat die Majorität sich dagegen erklärt. Jetzt liegt der Gemeinderathsbeschluß bereits vor, gegen eine Verletzung oder Umstossung eines solchen, weil selber gegen die Ansicht der Minorität ist, muß ich für meine Person bestimmt protestiren. Hierauf erklärte der Bür- germeister die Sitzung für geschlossen. A. Haller Johann Amort Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
hin und her besprochen worden, damals waren sie an der Ordnung, und dennoch hat die Majorität sich dagegen erklärt. Jetzt liegt der Gemeinderathsbeschluß bereits vor, gegen eine Verletzung oder Umstossung eines solchen, weil selber gegen die Ansicht der Minorität ist, muß ich für meine Person bestimmt protestiren. Hierauf erklärte der Bürgermeister die Sitzung für geschlossen. A. Haller Johann Amort Gemeinderath Franz Karl Schriftführer
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