um so weniger geduldet wer- den könne, da das Feilhalten auf offenen Tischen ganz dasselbe ist, als das Feilhalten in den Ständchen, – und die Ständchen aus den oben ange- führten Gründen von dem Stadtplatze auf den Pfarr- platz verlegt wurden. Was das Herausstellen von Sesseln und Tischen vor dem Kaffeehause des Herrn Michael Landsiedl auf offener Strasse an den Markttagen anbelangt, so kann dasselbe nicht gestattet werden, weil Jedermann einsieht, daß da- durch der Verkehr, die Passage gestört wird. An Sonn und Feyertagen wo kein Markt abgehalten wird, unterliegt es keinen Anstande, daß vor dem Kaf- feehause des Herrn Michael Landsiedl Sesseln und Tische in der Art aufgestellt werden können, daher die vorübergehenden nicht beirrt werden. Hievon ist das Polizeiamt zur Wissen- schaft und Darnachachtung zu verständigen. A. Haller Dr. Kompaß Gemeinderath
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