Ratsprotokoll vom 16. Mai 1862

2802. Das Polizeiamt bittet um Weisung, ob dem Kaffeesieder Herrn Michael Landsiedl das Aufstellen von Tischen und Sesseln vor dem Kaffeehause auf offenen Platze wärend des Jahrmarktes gestattet werden darf oder nicht, – und wie es mit dem Feilhalten auf offenen Tischen vor den Häusern wärend der Marktzeit gehalten werden solle. Die Einleitung und Durchführung der Regulirung der Markthütten auf dem Stadtplatze und die Verlegung der Ständchen vom Stadtplatze auf den Pfarrplatz ist theils aus polizeilichen, theils aus Verkehrsrücksichten veranlaßt wor den. Um diesen Rücksichten die entsprechende Rechnung zu tragen, muß an dem Grundsatze festgehalten werden, daß alles beseitiget werde, was den polizeilichen Rücksichten entgegen ist, und wodurch der Verkehr gestört oder gehindert werden könnte. Daraus folgt von selbst, daß das Feilhalten auf Tischen vor den Häusern wärend der Marktzeit

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2