In Berücksichtigung des Umstandes, daß in dem Hause No. 39, vor welchem Herr Georg Mayr sein Mehl verkauft, eine Nische sich befinde, in welche die Mehltruhe zurückgesetzt werden kann, – in Berücksichtigung des Umstandes, daß durch die Zurücksetzung der Mehltruhe in diese Nische die Passage entweder gar nicht oder sehr unbedeutend gehemmt wird, in Berücksichtigung des Umstandes, daß das Mehl zu den nothwendigen Lebensmitteln gehöre, in Berücksichtigung des Umstandes, daß dieser Mehlverkauf nur an Wochenmarkttagen und selbst an diesen nur einige Stunden Vormittags stattfinde, stelle ich den Antrag: daß dem Herrn Josef Mayr der Mehlverkauf an dem bisherigen Ort zur gegenwärtigen Marktzeit für dießmahl gegen dem zugestanden werde, daß er seine Mehltruhe an das Haus No. 39 ganz anschließe, so daß die Passage nicht gehemmt werde. Dieser Antrag wird mit 10 gegen 8 Stimmen angenommen.
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