Ratsprotokoll vom 16. Mai 1862

den Zusatz Antrag: In den Pachtvertrag ist die ausdrückliche Bestimmung auf- zunehmen, daß, sobald die Stadt-Gemeinde das Recht erlangt hat, die Mauthgebühr zu erhöhen, den Pachtschilling in dem- selben Verhältniße zu erhöhen sei, als die neue Mauthgebühr, höher als die alte von 3 1/2 Kreu- zer per Pferd ist, und daß dieser neue Pachtschilling ge- nau mit dem Tage zu gelten beginne, wo die Einhebung der neuen Mauth beginnt. Hierauf stellt Herr Gemeinde- rath Schwarz den weiteren Zusatz Antrag: In demselben Verhältniße, als eine erhöhte Mauthgebür ein- tritt, soll auch die Caution gleich- mäßig erhöht und nachgetragen werden. Weiters erhält Herr Gemein- derath Werndl das Wort und stellt folgenden Gegen Antrag: der Ansicht des Herrn Referen- ten entgegentrettend, erlaube

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