Ratsprotokoll vom 16. Mai 1862

den Zusatz Antrag: In den Pachtvertrag ist die ausdrückliche Bestimmung aufzunehmen, daß, sobald die Stadt-Gemeinde das Recht erlangt hat, die Mauthgebühr zu erhöhen, den Pachtschilling in demselben Verhältniße zu erhöhen sei, als die neue Mauthgebühr, höher als die alte von 3 1/2 Kreuzer per Pferd ist, und daß dieser neue Pachtschilling genau mit dem Tage zu gelten beginne, wo die Einhebung der neuen Mauth beginnt. Hierauf stellt Herr Gemeinderath Schwarz den weiteren Zusatz Antrag: In demselben Verhältniße, als eine erhöhte Mauthgebür eintritt, soll auch die Caution gleichmäßig erhöht und nachgetragen werden. Weiters erhält Herr Gemeinderath Werndl das Wort und stellt folgenden Gegen Antrag: der Ansicht des Herrn Referenten entgegentrettend, erlaube

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