Ratsprotokoll vom 16. Mai 1862

nicht im Zunehmen, sondern vielmehr in der Abnahme begriffen sey. Alle diese Umstände wirken auf die Mautheinnahmen nachtheilig ein, woraus 2. von selbst hervorgeht, daß bei dieser Sachlage der vom H. Josef Pettenberger gemachte Anboth pr. 5400 fl Ö.W. ohnehin schon auf das Höchste gesteigert so, daß selbst durch eine Lizitation kaum ein günstigeres Resultat erzielt werden dürfte. Abgesehen davon steht 3. einst zu erwarten, ob ein neuer Pächter der Mann sey, welcher ein Vermögen besitzt, ob er überhaupt zalungsfähig, und somit in der Lage sey, die abgeschlossenen Pachtbedingniße genau und pünktlich zuzuhalten und zu erfüllen. Durch einen neuen mißlungenen Pächter kann der Stadtgemeinde ein großer Nachtheil zugehen, – denn es kann sehr leicht der Fall eintretten, daß ein großer Theil des Pachtschillings entweder ganz zu Verlust geht,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2