Ratsprotokoll vom 16. Mai 1862

2430. Die Marktaufsicht relationirt hinsichtlich des Mißbrauches des Verkaufes von Viktualien und Feilschaften an Markttagen an den nicht hiezu bestimmten Plätzen nemlich in der Kirchen- und Gleinkergasse in Steyr- dorf. Hierüber wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß die bestehenden Marktvorschriften in Erinnerung gebracht, die genaue Beobachtung der- selben eingeschärft und die strenge Ueberwachung dem Polizeiamte aufgetragen werde. Einstimmig nach dem Antrage. 2541. Die Marktaufsicht zeigt an, daß die bloßen Ermahnungen die gegen die Markt- und Strassenpolizei Vorschriften in der Kirchen- und Glein- kergasse sitzenden Verkäu- ferinen von Grünspeisen und sonstigen Viktualien nicht von ihren Plätzen zu bringen

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