2430. Die Marktaufsicht relationirt hinsichtlich des Mißbrauches des Verkaufes von Viktualien und Feilschaften an Markttagen an den nicht hiezu bestimmten Plätzen nemlich in der Kirchenund Gleinkergasse in Steyrdorf. Hierüber wird der Antrag gestellt: Der löbliche Gemeinderath möge beschließen, daß die bestehenden Marktvorschriften in Erinnerung gebracht, die genaue Beobachtung derselben eingeschärft und die strenge Ueberwachung dem Polizeiamte aufgetragen werde. Einstimmig nach dem Antrage. 2541. Die Marktaufsicht zeigt an, daß die bloßen Ermahnungen die gegen die Markt- und Strassenpolizei Vorschriften in der Kirchen- und Gleinkergasse sitzenden Verkäuferinen von Grünspeisen und sonstigen Viktualien nicht von ihren Plätzen zu bringen
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