Steyr zur Abhaltung der periodischen Versammlungen und zur Unterbringung der dem Vereine gehörigen wenigen Einrichtungsstücke in dem früheren Gerichtsgebäude (sogenannten Jesuitengebäude) ein Lokale überlassen werde. Beschluß nach Antrag, und ist Herr Notar Kiderle als Vorstand des landwirthschaftlichen Bezirksvereines mit dem Beisatze zu verständigen, daß er sich dießfalls von Fall zu Fall an Herrn Bürgermeister zu wenden habe. 2692. Kamillo Krennmayr, Zuckerbäcker in der Enge, bittet, daß ihm gestattet werde, sein Verkaufsgewölbe auch an Normatagen offen halten zu dürfen. Nachdem nach den gesetzlichen Bestimmungen das Offenhalten der Verkaufsgewölbe an Normatagen strenge untersagt ist, so kann vorliegendem Bittgesuche keine Folge gegeben werden; woran Herr Bittsteller und das Polizeiamt wegen Ueberwachung verständiget werden.
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