Ratsprotokoll vom 16. Mai 1862

um einstweilige Wohnungsan- weisung in dem städtischen Schulhau- se in der Berggasse gegen Wohnzinsentrichtung. Nachdem das Schulhaus am Berge vor der Hand durchaus nicht ge- eignet ist, jemanden eine Woh- nung darin zu gewähren und erst wohnbar hergerichtet werden muß, so ist Bittsteller mit seinem Gesuche vor der Hand zu- rückzuweisen. V. Section Referent Herr Gemeinderath Schwarz 2691. Franziska Sturmberger Hausbesizerin in Steyrdf. und Josef Wittine Handels- mann beschweren sich wider den Sirninger Sensenhändler Auracher wegen Besuchs der hiesigen Wochenmärkte. Nach § 66 der Gewerbeordnung steht den Gewerbtreibenden zu auf Wochenmärkten Wirthschafts- und Ackergeräthe feilzuhaben, daher diesem Gesuche nicht statt- gegeben und dem Auracher das Feilhalten mit Sensen an Wochen- marktstagen nicht verwehrt werden kann. 2724. Erlaß des hohen k.k. Statthalterey Praesidiums vom 3. Mai l.J.

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