seine Person noch bereit sei, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferners zu versehen, in so ferne den beiden Obmannsleuten daselbst eine ernste Rüge ertheilt und ihnen bedeutet werde, daß sie bei Wiederholung eines sol- chen Benehmens allsogleich ent- lassen werden, und daß er der sicheren Ueberzeugung sey, daß auch Herr Hofmann unter dieser Bedingung diese Stelle beibehalten wird, den Gegen-Antrag: Herr Bürgermeister wolle die beiden Obmannsleute vor- laden, ihnen im Beisein mehrerer Herrn Gemeinderäthe, deren Wahl dem Herrn Bürgermei- ster anheim gestellt wird, pro- tokollarisch eine ernste Rüge zu ertheilen und an sie die War- nung ergehen lassen, daß im Wiederholungsfalle eines der- artigen ungeziemenden Be- nehmens mit ihrer allsogleichen Entlassung vorgegangen werden würde. Es wurde zuerst zur Abstim- mung des Gegen Antrages
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