seine Person noch bereit sei, die Stelle eines Inspizienten im Sondersiechenhause noch ferners zu versehen, in so ferne den beiden Obmannsleuten daselbst eine ernste Rüge ertheilt und ihnen bedeutet werde, daß sie bei Wiederholung eines solchen Benehmens allsogleich entlassen werden, und daß er der sicheren Ueberzeugung sey, daß auch Herr Hofmann unter dieser Bedingung diese Stelle beibehalten wird, den Gegen-Antrag: Herr Bürgermeister wolle die beiden Obmannsleute vorladen, ihnen im Beisein mehrerer Herrn Gemeinderäthe, deren Wahl dem Herrn Bürgermeister anheim gestellt wird, protokollarisch eine ernste Rüge zu ertheilen und an sie die Warnung ergehen lassen, daß im Wiederholungsfalle eines derartigen ungeziemenden Benehmens mit ihrer allsogleichen Entlassung vorgegangen werden würde. Es wurde zuerst zur Abstimmung des Gegen Antrages
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