haben dieselben unterm 9. Mai d.J. Z. 2669 die vorliegende Äußerung eingebracht, worin sie erklären, die beschlossene Abbitte nicht annehmen zu können, und um Enthebung von der Inspizientenstelle ersuchen. Ich muß bezüglich dieses Vor- ganges mein Bedauern aus- sprechen, daß die erwähnten beleidigten Herrn eine so schonungslose Ansicht beliebten und den Antrag wegen Ab- bitteleistung gar nicht anzu- nehmen erklärten, was sich in dieser Beziehung von selben nicht erwartet hätte und wo- durch ich bitter getäuscht wur- de. Auf Grundlage dieser Äußerung stelle ich folgenden Antrag: Es seien Herr Gemeinderath Vögerl und Herr Franz Hofmann von der bisher zum Wohle der Gemeinde beglei- teten Stelle eines inspizirenden Gemeinderathes und beziehungs- weise Inspizienten im Sonder- siechenhause unter Ausdruck des Dankes zu entheben, dieselben
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